Agent · penningtvatt-2024-1624-28
AMLR artikel 28: Technische Regulierungsstandards zu den Informationen, die für die Erfüllung von Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden en notwendig sind
Struktureller Baum: die Absätze des Artikels, wörtlich.
CELEX 32024R1624 · 2026-08-22 · Gewicht 70 · minimal-risk
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- Was diese Seite ist
- Agent, AMLR artikel 28
- Gegen die amtliche Quelle geprüft
- 2026-08-22Aktuell
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Kurze Antwort
What does AMLR Article 28 require, and what outcome does the rule tree give?
AMLR Article 28 is tested here by a deterministic rule tree of 14 rules, built from the article's own conditions. The tree reads your facts and names the outcome that applies, starting with Paragraph 1 applies, carrying paragraph citation, content hash and read date 2026-08-22 against CELEX 32024R1624. The outcome is a machine classification, not a compliance decision.
AMLR Article 28Gegen den Herausgeber geprüft 2026-08-22Amtlicher Text
- Paragraph 1 applies. (1) Die AMLA arbeitet bis zum 10. Juli 2026 Entwürfe technischer Regulierungsstandards aus und legt sie der Kommission zur Annahme vor. Darin wird Folgendes festgelegt:
- Paragraph 2 applies. a)
- Paragraph 3 applies. die Anforderungen an Verpflichtete nach Artikel 20 und die Informationen, die für die Durchführung einer standardmäßigen, einer vereinfachten und einer verstärkten Sorgfaltsprüfung nach den Artikeln 22 und 25 und nach Artikel 33 Absatz 1 und Artikel 34 Absatz 4 eingeholt werden müssen, einschließlich der Mindestanforderungen in Fällen, in denen das Risiko geringer ist;
Ein Quellenverweis, keine Rechtsberatung.
Rechtsordnung
Derselbe Agent, gelesen mit dem Blick eines Landes.
Eingaben
- in_scopeThe article applies to the situationboolean
- punktParagraph of the articleenum (1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11 | 12 | 13 | 14)
Regelbaum
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 1)
Paragraph 1 applies
(1) Die AMLA arbeitet bis zum 10. Juli 2026 Entwürfe technischer Regulierungsstandards aus und legt sie der Kommission zur Annahme vor. Darin wird Folgendes festgelegt:
Absatz 1
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 2)
Paragraph 2 applies
a)
Absatz 2
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 3)
Paragraph 3 applies
die Anforderungen an Verpflichtete nach Artikel 20 und die Informationen, die für die Durchführung einer standardmäßigen, einer vereinfachten und einer verstärkten Sorgfaltsprüfung nach den Artikeln 22 und 25 und nach Artikel 33 Absatz 1 und Artikel 34 Absatz 4 eingeholt werden müssen, einschließlich der Mindestanforderungen in Fällen, in denen das Risiko geringer ist;
Absatz 3
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 4)
Paragraph 4 applies
b)
Absatz 4
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 5)
Paragraph 5 applies
welche Art von vereinfachten Sorgfaltsmaßnahmen die Verpflichteten nach Artikel 33 Absatz 1 dieser Verordnung in Fällen anwenden dürfen, in denen das Risiko geringer ist, einschließlich der Maßnahmen, die unter Berücksichtigung der Ergebnisse der von der Kommission nach Artikel 7 der Richtlinie (EU) 2024/1640 durchgeführten Risikobewertung auf Unionsebene auf bestimmte Kategorien von Verpflichteten und Produkten oder…
Absatz 5
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 6)
Paragraph 6 applies
c)
Absatz 6
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 7)
Paragraph 7 applies
die mit den Merkmalen von E-Geld-Instrumenten verbundenen Risikofaktoren, die Aufseher bei der Festlegung des Umfangs der Ausnahme nach Artikel 19 Absatz 7 berücksichtigen sollten;
Absatz 7
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 8)
Paragraph 8 applies
d)
Absatz 8
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 9)
Paragraph 9 applies
für die Zwecke von Artikel 22 Absätze 6 und 7 die verlässlichen und unabhängigen Informationsquellen, auf die für die Überprüfung der Identifikationsdaten natürlicher oder juristischer Personen zurückgegriffen werden darf;
Absatz 9
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 10)
Paragraph 10 applies
e)
Absatz 10
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 11)
Paragraph 11 applies
die Liste der Attribute, die die in Artikel 22 Absatz 6 Buchstabe b genannten elektronischen Identifikationsmittel und einschlägigen qualifizierten Vertrauensdienste aufweisen müssen, damit die in Artikel 20 Absatz 1 Buchstaben a und b genannten Anforderungen bei standardmäßiger, vereinfachter und verstärkter Sorgfaltsprüfung erfüllt sind.
Absatz 11
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 12)
Paragraph 12 applies
(2) Die in Absatz 1 Buchstaben a und b genannten Anforderungen und Maßnahmen stützen sich auf folgende Kriterien:
Absatz 12
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 13)
Paragraph 13 applies
a)
Absatz 13
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 14)
Paragraph 14 applies
das mit der erbrachten Leistung verbundene Risiko,
Absatz 14
Wenn keine Regel greift: The article is not stated to apply, or no paragraph is selected. The agent abstains rather than guesses.
Der gelesene Artikeltext
- 1(1) Die AMLA arbeitet bis zum 10. Juli 2026 Entwürfe technischer Regulierungsstandards aus und legt sie der Kommission zur Annahme vor. Darin wird Folgendes festgelegt:
- 2a)
- 3die Anforderungen an Verpflichtete nach Artikel 20 und die Informationen, die für die Durchführung einer standardmäßigen, einer vereinfachten und einer verstärkten Sorgfaltsprüfung nach den Artikeln 22 und 25 und nach Artikel 33 Absatz 1 und Artikel 34 Absatz 4 eingeholt werden müssen, einschließlich der Mindestanforderungen in Fällen, in denen das Risiko geringer ist;
- 4b)
- 5welche Art von vereinfachten Sorgfaltsmaßnahmen die Verpflichteten nach Artikel 33 Absatz 1 dieser Verordnung in Fällen anwenden dürfen, in denen das Risiko geringer ist, einschließlich der Maßnahmen, die unter Berücksichtigung der Ergebnisse der von der Kommission nach Artikel 7 der Richtlinie (EU) 2024/1640 durchgeführten Risikobewertung auf Unionsebene auf bestimmte Kategorien von Verpflichteten und Produkten oder Dienstleistungen anzuwenden sind;
- 6c)
- 7die mit den Merkmalen von E-Geld-Instrumenten verbundenen Risikofaktoren, die Aufseher bei der Festlegung des Umfangs der Ausnahme nach Artikel 19 Absatz 7 berücksichtigen sollten;
- 8d)
- 9für die Zwecke von Artikel 22 Absätze 6 und 7 die verlässlichen und unabhängigen Informationsquellen, auf die für die Überprüfung der Identifikationsdaten natürlicher oder juristischer Personen zurückgegriffen werden darf;
- 10e)
- 11die Liste der Attribute, die die in Artikel 22 Absatz 6 Buchstabe b genannten elektronischen Identifikationsmittel und einschlägigen qualifizierten Vertrauensdienste aufweisen müssen, damit die in Artikel 20 Absatz 1 Buchstaben a und b genannten Anforderungen bei standardmäßiger, vereinfachter und verstärkter Sorgfaltsprüfung erfüllt sind.
- 12(2) Die in Absatz 1 Buchstaben a und b genannten Anforderungen und Maßnahmen stützen sich auf folgende Kriterien:
- 13a)
- 14das mit der erbrachten Leistung verbundene Risiko,
Herkunft
Schnittstelle
Hashes
Artefakte
Keine Rechtsberatung. Deterministisk regeluppslagning. Ingen juridisk rådgivning, inget efterlevnadsbeslut, ingen bedömning av ett enskilt ärende.
Zitierung: 32024R1624 art. 28, Technische Regulierungsstandards zu den Informationen, die für die Erfüllung von Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden en notwendig sind. ExploreWorld Legal, https://legal.exploreworldai.com/agent/penningtvatt-2024-1624/artikel-28 (hämtad 2026-08-22, bevis sha256:2098b621ae3d5496, bygge legal-2026-08-25).