Rättskällor med officiella primärkällor

Utskrivet ·

Zum Inhalt springen
Zur Antwort springen

Agent · penningtvatt-2024-1624-26

AMLR artikel 26: Kontinuierliche Überwachung der Geschäftsbeziehung und Überwachung der Transaktionen von Kunden

Struktureller Baum: die Absätze des Artikels, wörtlich.

CELEX 32024R1624 · 2026-08-22 · Gewicht 70 · minimal-risk

OpenOpen reading. No metering is planned for this class.

AMLROffizielle Quelle

Was diese Seite ist
Agent, AMLR artikel 26
Gegen die amtliche Quelle geprüft
2026-08-22Aktuell
Verantwortlicher Herausgeber
ExploreWorld Legal, RedaktionHaftungsposition

Rechtsordnung

Derselbe Agent, gelesen mit dem Blick eines Landes.

Eingaben

  • in_scopeThe article applies to the situationboolean
  • punktParagraph of the articleenum (1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11 | 12 | 13 | 14)

Regelbaum

  1. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 1)

    Paragraph 1 applies

    (1) Die Verpflichteten überwachen die Geschäftsbeziehung einschließlich der vom Kunden im Laufe einer Geschäftsbeziehung durchgeführten Transaktionen kontinuierlich, um sicherzugehen, dass diese Transaktionen mit ihrem Wissen über den Kunden, dessen Geschäftstätigkeit und Risikoprofil sowie erforderlichenfalls mit ihren Informationen über die Herkunft und die Bestimmung der Gelder übereinstimmen, und um diejenigen Tr…

    Absatz 1

  2. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 2)

    Paragraph 2 applies

    Betreffen Geschäftsbeziehungen mehr als ein Produkt oder mehr als eine Dienstleistung, stellen die Verpflichteten sicher, dass die Sorgfaltsmaßnahmen gegenüber Kunden alle diese Produkte und Dienstleistungen abdecken.

    Absatz 2

  3. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 3)

    Paragraph 3 applies

    Unterhalten Verpflichtete, die einer Gruppe angehören, Geschäftsbeziehungen zu Kunden, die auch Kunden anderer Unternehmen dieser Gruppe sind — unabhängig davon, ob es sich um Verpflichtete oder Unternehmen handelt, die nicht den Anforderungen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung unterliegen — so berücksichtigen sie Informationen über diese anderen Geschäftsbeziehungen für die Zwecke der Überwach…

    Absatz 3

  4. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 4)

    Paragraph 4 applies

    (2) Im Zusammenhang mit der in Absatz 1 genannten kontinuierlichen Überwachung stellen die Verpflichteten sicher, dass die maßgeblichen Unterlagen, Daten oder Informationen des Kunden auf aktuellem Stand gehalten werden.

    Absatz 4

  5. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 5)

    Paragraph 5 applies

    Der Zeitabstand zwischen Aktualisierungen von Kundeninformationen gemäß Unterabsatz 1 richtet sich nach dem mit der Geschäftsbeziehung verbundenen Risiko und darf keinesfalls folgende Zeiträume überschreiten:

    Absatz 5

  6. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 6)

    Paragraph 6 applies

    a)

    Absatz 6

  7. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 7)

    Paragraph 7 applies

    ein Jahr für Kunden mit erhöhtem Risiko, für die Maßnahmen nach Abschnitt 4 dieses Kapitels gelten,

    Absatz 7

  8. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 8)

    Paragraph 8 applies

    b)

    Absatz 8

  9. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 9)

    Paragraph 9 applies

    fünf Jahre für alle anderen Kunden.

    Absatz 9

  10. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 10)

    Paragraph 10 applies

    (3) Zusätzlich zu den in Absatz 2 festgelegten Anforderungen müssen Verpflichtete die Kundeninformationen immer dann überprüfen und gegebenenfalls aktualisieren, wenn

    Absatz 10

  11. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 11)

    Paragraph 11 applies

    a)

    Absatz 11

  12. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 12)

    Paragraph 12 applies

    sich bei einem Kunden maßgebliche Umstände ändern,

    Absatz 12

  13. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 13)

    Paragraph 13 applies

    b)

    Absatz 13

  14. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 14)

    Paragraph 14 applies

    der Verpflichtete rechtlich dazu verpflichtet ist, den Kunden im Laufe des betreffenden Kalenderjahres zu kontaktieren, um etwaige einschlägige Informationen über die wirtschaftlichen Eigentümer zu überprüfen oder den Vorgaben der Richtlinie 2011/16/EU des Rates (42) nachzukommen,

    Absatz 14

Wenn keine Regel greift: The article is not stated to apply, or no paragraph is selected. The agent abstains rather than guesses.

Der gelesene Artikeltext

  1. 1(1) Die Verpflichteten überwachen die Geschäftsbeziehung einschließlich der vom Kunden im Laufe einer Geschäftsbeziehung durchgeführten Transaktionen kontinuierlich, um sicherzugehen, dass diese Transaktionen mit ihrem Wissen über den Kunden, dessen Geschäftstätigkeit und Risikoprofil sowie erforderlichenfalls mit ihren Informationen über die Herkunft und die Bestimmung der Gelder übereinstimmen, und um diejenigen Transaktionen aufzudecken, die einer eingehenderen Bewertung nach Artikel 69 Absatz 2 zu unterziehen sind.
  2. 2Betreffen Geschäftsbeziehungen mehr als ein Produkt oder mehr als eine Dienstleistung, stellen die Verpflichteten sicher, dass die Sorgfaltsmaßnahmen gegenüber Kunden alle diese Produkte und Dienstleistungen abdecken.
  3. 3Unterhalten Verpflichtete, die einer Gruppe angehören, Geschäftsbeziehungen zu Kunden, die auch Kunden anderer Unternehmen dieser Gruppe sind — unabhängig davon, ob es sich um Verpflichtete oder Unternehmen handelt, die nicht den Anforderungen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung unterliegen — so berücksichtigen sie Informationen über diese anderen Geschäftsbeziehungen für die Zwecke der Überwachung der Geschäftsbeziehung mit ihren Kunden.
  4. 4(2) Im Zusammenhang mit der in Absatz 1 genannten kontinuierlichen Überwachung stellen die Verpflichteten sicher, dass die maßgeblichen Unterlagen, Daten oder Informationen des Kunden auf aktuellem Stand gehalten werden.
  5. 5Der Zeitabstand zwischen Aktualisierungen von Kundeninformationen gemäß Unterabsatz 1 richtet sich nach dem mit der Geschäftsbeziehung verbundenen Risiko und darf keinesfalls folgende Zeiträume überschreiten:
  6. 6a)
  7. 7ein Jahr für Kunden mit erhöhtem Risiko, für die Maßnahmen nach Abschnitt 4 dieses Kapitels gelten,
  8. 8b)
  9. 9fünf Jahre für alle anderen Kunden.
  10. 10(3) Zusätzlich zu den in Absatz 2 festgelegten Anforderungen müssen Verpflichtete die Kundeninformationen immer dann überprüfen und gegebenenfalls aktualisieren, wenn
  11. 11a)
  12. 12sich bei einem Kunden maßgebliche Umstände ändern,
  13. 13b)
  14. 14der Verpflichtete rechtlich dazu verpflichtet ist, den Kunden im Laufe des betreffenden Kalenderjahres zu kontaktieren, um etwaige einschlägige Informationen über die wirtschaftlichen Eigentümer zu überprüfen oder den Vorgaben der Richtlinie 2011/16/EU des Rates (42) nachzukommen,

Herkunft

treatyTFEU art. 288 (förordning)
act32024R1624
chapter
article26
paragraphs14
jurisdictionEuropean Union (EU)
supervisor
national

Schnittstelle

callhttps://legal.exploreworldai.com/api/public/v1/agents/penningtvatt-2024-1624-26/run
methodGET
outputmatched, outcome, trace, missing, hash
Kontingent60 anrop per minut och adress, utan nyckel
stabilityRegelträdet versioneras. En ändring byter artefakthash, aldrig adress.

Hashes

textsha256:21c1dc16a138ad33490e5d891b21f7a9d8f8ce985bdce9842a1594074dff6f76
scriptsha256:56c9126dd28684fd897a2ef2a83ee32df2361d36511fac24e840969254c8654c
enginesha256:0a4bd50d21f8ec9be383fc091511008b76ad61909cbfb674eab56fe567fbd7a0
agentsha256:91e6af96d50f5bb22dc1cfc915cb91301f28791773d75ec30662e1ea05837a49
versionagent-engine-1+legal-2026-08-25 / 91e6af96d50f5bb2

Artefakte

Keine Rechtsberatung. Deterministisk regeluppslagning. Ingen juridisk rådgivning, inget efterlevnadsbeslut, ingen bedömning av ett enskilt ärende.

Zitierung: 32024R1624 art. 26, Kontinuierliche Überwachung der Geschäftsbeziehung und Überwachung der Transaktionen von Kunden. ExploreWorld Legal, https://legal.exploreworldai.com/agent/penningtvatt-2024-1624/artikel-26 (hämtad 2026-08-22, bevis sha256:e2837d4f889da42f, bygge legal-2026-08-25).