FSR, Artikel 42, NO
(1) Vor dem Erlass von Beschlüssen nach Artikel 11, Artikel 12, Artikel 17, Artikel 18, Artikel 25 Absatz 3, Artikel 26, Artikel 31 oder Artikel 33 gibt die Kommission dem Unternehmen, das Gegenstand der Prüfung ist, Gelegenheit, zu den Gründen, aus denen die Kommission den Beschluss zu erlassen beabsichtigt, Stellung zu nehmen.
(2) Abweichend von Absatz 1 kann ein Beschluss nach Artikel 12 vorläufig erlassen werden, ohne dass dem Unternehmen, das Gegenstand der Prüfung ist, vorher Gelegenheit gegeben wurde, zu den Gründen Stellung zu nehmen, sofern die Kommission ihm diese Gelegenheit so bald wie möglich nach Erlass ihres Beschlusses gibt.
(3) Die Kommission stützt ihre Beschlüsse ausschließlich auf Gründe, zu denen die betreffenden Unternehmen Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten haben.
(4) Um von seinem Recht nach Absatz 1 Gebrauch machen zu können, hat das Unternehmen, das Gegenstand der Prüfung ist, das Recht auf Einsicht in die Akten der Kommission. Von der Akteneinsicht ausgenommen sind vertrauliche Informationen sowie interne Schriftstücke der Kommission oder der Mitgliedstaaten und insbesondere die Korrespondenz zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten.
Das Recht auf Akteneinsicht unterliegt dem berechtigten Interesse der Unternehmen oder der Unternehmensvereinigungen am Schutz ihrer Geschäftsgeheimnisse und anderer vertraulicher Informationen. Die Kommission kann das Unternehmen, das Gegenstand der Prüfung ist, und die Unternehmen oder Unternehmensvereinigungen, die der Kommission Informationen bereitgestellt haben, auffordern, sich auf Bedingungen zur Offenlegung dieser Informationen zu einigen. Falls die Unternehmen oder Unternehmensvereinigungen zu keiner Einigung kommen, ist die Kommission befugt, Bedingungen zur Offenlegung der Informationen aufzuerlegen.
Dieser Absatz hindert die Kommission in keiner Weise daran, sofern erforderlich Informationen, die das Vorliegen einer den Binnenmarkt verzerrenden drittstaatlichen Subvention belegen, zu verwenden und offenzulegen.
Version: a422161966ff645b
SHA-256: sha256:a422161966ff645b9e0d3b5cc350f52efa1d54d9ab40e7608dd61f81796642f1
- Artikel 1
- Artikel 2
- Artikel 3
- Artikel 4
- Artikel 5
- Artikel 6
- Artikel 7
- Artikel 8
- Artikel 9
- Artikel 10
- Artikel 11
- Artikel 12
- Artikel 13
- Artikel 14
- Artikel 15
- Artikel 16
- Artikel 17
- Artikel 18
- Artikel 19
- Artikel 20
- Artikel 21
- Artikel 22
- Artikel 23
- Artikel 24
- Artikel 25
- Artikel 26
- Artikel 27
- Artikel 28
- Artikel 29
- Artikel 30
- Artikel 31
- Artikel 32
- Artikel 33
- Artikel 34
- Artikel 35
- Artikel 36
- Artikel 37
- Artikel 38
- Artikel 39
- Artikel 40
- Artikel 41
- Artikel 43
- Artikel 44
- Artikel 45
- Artikel 46
- Artikel 47
- Artikel 48
- Artikel 49
- Artikel 50
- Artikel 51
- Artikel 52
- Artikel 53
- Artikel 54
Source: NovaCopilot