Agent · eidas-910-2014-45l
eIDAS 2.0 artikel 45l: Anforderungen an qualifizierte elektronische Journale
Struktureller Baum: die Absätze des Artikels, wörtlich.
CELEX 32014R0910 · 2026-08-26 · Gewicht 80 · minimal-risk
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- Agent, eIDAS 2.0 artikel 45l
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- 2026-08-26Aktuell
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Kurze Antwort
What does eIDAS 2.0 Article 45l require, and what outcome does the rule tree give?
eIDAS 2.0 Article 45l is tested here by a deterministic rule tree of 7 rules, built from the article's own conditions. The tree reads your facts and names the outcome that applies, starting with Paragraph 1 applies, carrying paragraph citation, content hash and read date 2026-08-26 against CELEX 32014R0910. The outcome is a machine classification, not a compliance decision.
eIDAS 2.0 Article 45lGegen den Herausgeber geprüft 2026-08-26Amtlicher Text
- Paragraph 1 applies. sie werden von einem oder mehreren qualifizierten Vertrauensdiensteanbietern erstellt und verwaltet;
- Paragraph 2 applies. sie stellen die Herkunft der Datensätze im Journal fest;
- Paragraph 3 applies. sie gewährleisten die eindeutige fortlaufende chronologische Reihenfolge der Datensätze im Journal;
Ein Quellenverweis, keine Rechtsberatung.
Rechtsordnung
Derselbe Agent, gelesen mit dem Blick eines Landes.
Eingaben
- in_scopeThe article applies to the situationboolean
- punktParagraph of the articleenum (1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7)
Regelbaum
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 1)
Paragraph 1 applies
sie werden von einem oder mehreren qualifizierten Vertrauensdiensteanbietern erstellt und verwaltet;
Absatz 1
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 2)
Paragraph 2 applies
sie stellen die Herkunft der Datensätze im Journal fest;
Absatz 2
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 3)
Paragraph 3 applies
sie gewährleisten die eindeutige fortlaufende chronologische Reihenfolge der Datensätze im Journal;
Absatz 3
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 4)
Paragraph 4 applies
sie zeichnen die Daten so auf, dass jede spätere Änderung an den Daten sofort erkennbar ist, und gewährleisten somit ihre Unversehrtheit im Zeitverlauf.
Absatz 4
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 5)
Paragraph 5 applies
(1) Qualifizierte elektronische Journale müssen folgende Anforderungen erfüllen: a) sie werden von einem oder mehreren qualifizierten Vertrauensdiensteanbietern erstellt und verwaltet;
Absatz 5
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 6)
Paragraph 6 applies
(2) Bei einem elektronischen Journal, das den in Absatz 3 genannten Standards, Spezifikationen und Verfahren entspricht, wird davon ausgegangen, dass es die Anforderungen des Absatzes 1 erfüllt.
Absatz 6
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 7)
Paragraph 7 applies
(3) Bis zum 21. Mai 2025 erstellt die Kommission im Wege von Durchführungsrechtsakten eine Liste von Referenzstandards und legt, sofern erforderlich, die Spezifikationen und Verfahren für qualifizierte Validierungsdienste nach Absatz 1 des vorliegenden Artikels fest. Diese Durchführungsrechtsakte werden gemäß dem in Artikel 48 Absatz 2 genannten Prüfverfahren erlassen.
Absatz 7
Wenn keine Regel greift: The article is not stated to apply, or no paragraph is selected. The agent abstains rather than guesses.
Der gelesene Artikeltext
- 1sie werden von einem oder mehreren qualifizierten Vertrauensdiensteanbietern erstellt und verwaltet;
- 2sie stellen die Herkunft der Datensätze im Journal fest;
- 3sie gewährleisten die eindeutige fortlaufende chronologische Reihenfolge der Datensätze im Journal;
- 4sie zeichnen die Daten so auf, dass jede spätere Änderung an den Daten sofort erkennbar ist, und gewährleisten somit ihre Unversehrtheit im Zeitverlauf.
- 5(1) Qualifizierte elektronische Journale müssen folgende Anforderungen erfüllen: a) sie werden von einem oder mehreren qualifizierten Vertrauensdiensteanbietern erstellt und verwaltet;
- 6(2) Bei einem elektronischen Journal, das den in Absatz 3 genannten Standards, Spezifikationen und Verfahren entspricht, wird davon ausgegangen, dass es die Anforderungen des Absatzes 1 erfüllt.
- 7(3) Bis zum 21. Mai 2025 erstellt die Kommission im Wege von Durchführungsrechtsakten eine Liste von Referenzstandards und legt, sofern erforderlich, die Spezifikationen und Verfahren für qualifizierte Validierungsdienste nach Absatz 1 des vorliegenden Artikels fest. Diese Durchführungsrechtsakte werden gemäß dem in Artikel 48 Absatz 2 genannten Prüfverfahren erlassen.
Herkunft
Schnittstelle
Hashes
Artefakte
Keine Rechtsberatung. Deterministisk regeluppslagning. Ingen juridisk rådgivning, inget efterlevnadsbeslut, ingen bedömning av ett enskilt ärende.
Zitierung: 32014R0910 art. 45l, Anforderungen an qualifizierte elektronische Journale. ExploreWorld Legal, https://legal.exploreworldai.com/agent/eidas-910-2014/artikel-45l (hämtad 2026-08-26, bevis sha256:9f9a38fb9f286e39, bygge legal-2026-08-25).