Agent · dora-2022-2554-52
DORA artikel 52: Strafrechtliche Sanktionen
Struktureller Baum: die Absätze des Artikels, wörtlich.
CELEX 32022R2554 · 2026-08-18 · Gewicht 86 · minimal-risk
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- Was diese Seite ist
- Agent, DORA artikel 52
- Gegen die amtliche Quelle geprüft
- 2026-08-18Aktuell
- Verantwortlicher Herausgeber
- ExploreWorld Legal, RedaktionHaftungsposition
Kurze Antwort
What does DORA Article 52 require, and what outcome does the rule tree give?
DORA Article 52 is tested here by a deterministic rule tree of 2 rules, built from the article's own conditions. The tree reads your facts and names the outcome that applies, starting with Paragraph 1 applies, carrying paragraph citation, content hash and read date 2026-08-18 against CELEX 32022R2554. The outcome is a machine classification, not a compliance decision.
DORA Article 52Gegen den Herausgeber geprüft 2026-08-18Amtlicher Text
- Paragraph 1 applies. (1) Mitgliedstaaten können beschließen, für Verstöße, die nach ihrem nationalen Recht strafrechtlichen Sanktionen unterliegen, keine Vorschriften für verwaltungsrechtliche Sanktionen oder Abhilfemaßnahmen festzulegen.
- Paragraph 2 applies. (2) Mitgliedstaaten, die strafrechtliche Sanktionen für die in dieser Verordnung genannten Verstöße festgelegt haben, stellen durch angemessene Maßnahmen sicher, dass die zuständigen Behörden über alle notwendigen Befugnisse verfügen, um sich mit den Justiz-, Strafverfolgungs- oder Strafjustizbehörden in ihrem Hoheitsgebiet ins Benehmen zu setzen, um spezifische Informationen im Zusammenhang mit strafrechtlichen Ermi…
Ein Quellenverweis, keine Rechtsberatung.
Rechtsordnung
Derselbe Agent, gelesen mit dem Blick eines Landes.
Eingaben
- in_scopeThe article applies to the situationboolean
- punktParagraph of the articleenum (1 | 2)
Regelbaum
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 1)
Paragraph 1 applies
(1) Mitgliedstaaten können beschließen, für Verstöße, die nach ihrem nationalen Recht strafrechtlichen Sanktionen unterliegen, keine Vorschriften für verwaltungsrechtliche Sanktionen oder Abhilfemaßnahmen festzulegen.
Absatz 1
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 2)
Paragraph 2 applies
(2) Mitgliedstaaten, die strafrechtliche Sanktionen für die in dieser Verordnung genannten Verstöße festgelegt haben, stellen durch angemessene Maßnahmen sicher, dass die zuständigen Behörden über alle notwendigen Befugnisse verfügen, um sich mit den Justiz-, Strafverfolgungs- oder Strafjustizbehörden in ihrem Hoheitsgebiet ins Benehmen zu setzen, um spezifische Informationen im Zusammenhang mit strafrechtlichen Ermi…
Absatz 2
Wenn keine Regel greift: The article is not stated to apply, or no paragraph is selected. The agent abstains rather than guesses.
Der gelesene Artikeltext
- 1(1) Mitgliedstaaten können beschließen, für Verstöße, die nach ihrem nationalen Recht strafrechtlichen Sanktionen unterliegen, keine Vorschriften für verwaltungsrechtliche Sanktionen oder Abhilfemaßnahmen festzulegen.
- 2(2) Mitgliedstaaten, die strafrechtliche Sanktionen für die in dieser Verordnung genannten Verstöße festgelegt haben, stellen durch angemessene Maßnahmen sicher, dass die zuständigen Behörden über alle notwendigen Befugnisse verfügen, um sich mit den Justiz-, Strafverfolgungs- oder Strafjustizbehörden in ihrem Hoheitsgebiet ins Benehmen zu setzen, um spezifische Informationen im Zusammenhang mit strafrechtlichen Ermittlungen oder Verfahren, die wegen der Verstöße gegen diese Verordnung eingeleitet wurden, zu erhalten und diese anderen zuständigen Behörden sowie der EBA, der ESMA oder der EIOPA zur Verfügung zu stellen, um ihre Pflichten zur Zusammenarbeit für die Zwecke dieser Verordnung zu erfüllen.
Herkunft
Schnittstelle
Hashes
Artefakte
Keine Rechtsberatung. Deterministisk regeluppslagning. Ingen juridisk rådgivning, inget efterlevnadsbeslut, ingen bedömning av ett enskilt ärende.
Zitierung: 32022R2554 art. 52, Strafrechtliche Sanktionen. ExploreWorld Legal, https://legal.exploreworldai.com/agent/dora-2022-2554/artikel-52 (hämtad 2026-08-18, bevis sha256:e1b3c5c17be0e8f0, bygge legal-2026-08-25).