Agent · csddd-2024-1760-7
CSDDD artikel 7: Einbeziehung der Sorgfaltspflicht in die Unternehmenspolitik und die Risikomanagementsysteme des Unternehmens
Struktureller Baum: die Absätze des Artikels, wörtlich.
CELEX 32024L1760 · 2026-08-18 · Gewicht 67 · minimal-risk
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- Agent, CSDDD artikel 7
- Gegen die amtliche Quelle geprüft
- 2026-08-18Aktuell
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Kurze Antwort
What does CSDDD Article 7 require, and what outcome does the rule tree give?
CSDDD Article 7 is tested here by a deterministic rule tree of 10 rules, built from the article's own conditions. The tree reads your facts and names the outcome that applies, starting with Paragraph 1 applies, carrying paragraph citation, content hash and read date 2026-08-18 against CELEX 32024L1760. The outcome is a machine classification, not a compliance decision.
CSDDD Article 7Gegen den Herausgeber geprüft 2026-08-18Amtlicher Text
- Paragraph 1 applies. (1) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass Unternehmen die Sorgfaltspflicht in alle einschlägigen Bereiche ihrer Unternehmenspolitik und Risikomanagementsysteme einbeziehen und über eine Strategie zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht verfügen, mit der eine risikobasierte Sorgfaltspflicht sichergestellt wird.
- Paragraph 2 applies. (2) Die in Absatz 1 genannte Strategie zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht wird nach vorheriger Konsultation der Beschäftigten des Unternehmens und ihrer Vertreter ausgearbeitet und umfasst alle folgenden Elemente:
- Paragraph 3 applies. a)
Ein Quellenverweis, keine Rechtsberatung.
Rechtsordnung
Derselbe Agent, gelesen mit dem Blick eines Landes.
Eingaben
- in_scopeThe article applies to the situationboolean
- punktParagraph of the articleenum (1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10)
Regelbaum
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 1)
Paragraph 1 applies
(1) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass Unternehmen die Sorgfaltspflicht in alle einschlägigen Bereiche ihrer Unternehmenspolitik und Risikomanagementsysteme einbeziehen und über eine Strategie zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht verfügen, mit der eine risikobasierte Sorgfaltspflicht sichergestellt wird.
Absatz 1
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 2)
Paragraph 2 applies
(2) Die in Absatz 1 genannte Strategie zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht wird nach vorheriger Konsultation der Beschäftigten des Unternehmens und ihrer Vertreter ausgearbeitet und umfasst alle folgenden Elemente:
Absatz 2
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 3)
Paragraph 3 applies
a)
Absatz 3
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 4)
Paragraph 4 applies
eine Beschreibung des Ansatzes, den das Unternehmen — auch langfristig — hinsichtlich der Sorgfaltspflicht verfolgt,
Absatz 4
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 5)
Paragraph 5 applies
b)
Absatz 5
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 6)
Paragraph 6 applies
einen Verhaltenskodex, in dem die Regeln und Grundsätze beschrieben werden, die im gesamten Unternehmen und seinen Tochterunternehmen sowie seinen direkten oder indirekten Geschäftspartnern gemäß Artikel 10 Absatz 2 Buchstabe b, Artikel 10 Absatz 4, Artikel 11 Absatz 3 Buchstabe c oder Artikel 11 Absatz 5 einzuhalten sind, und
Absatz 6
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 7)
Paragraph 7 applies
c)
Absatz 7
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 8)
Paragraph 8 applies
eine Beschreibung der Verfahren zur Einbeziehung der Sorgfaltspflicht in alle einschlägigen Bereiche der Unternehmenspolitik und zur Umsetzung der Sorgfaltspflicht, einschließlich der Maßnahmen zur Überprüfung der Einhaltung des in Buchstabe b genannten Verhaltenskodexes und zur Ausweitung der Anwendung dieses Kodexes auf Geschäftspartner.
Absatz 8
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 9)
Paragraph 9 applies
(3) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Unternehmen ihre Strategien zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht unverzüglich aktualisieren, sobald eine wesentliche Änderung eintritt, und diese Strategien mindestens alle 24 Monate überprüfen und erforderlichenfalls aktualisieren.
Absatz 9
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 10)
Paragraph 10 applies
Zu den in Unterabsatz 1 genannten Zwecken berücksichtigen die Unternehmen die bereits gemäß Artikel 8 ermittelten negativen Auswirkungen sowie die geeigneten Maßnahmen, die gemäß den Artikeln 10 und 11 ergriffen wurden, um diese negativen Auswirkungen anzugehen, und die Ergebnisse der gemäß Artikel 15 durchgeführten Bewertungen.
Absatz 10
Wenn keine Regel greift: The article is not stated to apply, or no paragraph is selected. The agent abstains rather than guesses.
Der gelesene Artikeltext
- 1(1) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass Unternehmen die Sorgfaltspflicht in alle einschlägigen Bereiche ihrer Unternehmenspolitik und Risikomanagementsysteme einbeziehen und über eine Strategie zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht verfügen, mit der eine risikobasierte Sorgfaltspflicht sichergestellt wird.
- 2(2) Die in Absatz 1 genannte Strategie zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht wird nach vorheriger Konsultation der Beschäftigten des Unternehmens und ihrer Vertreter ausgearbeitet und umfasst alle folgenden Elemente:
- 3a)
- 4eine Beschreibung des Ansatzes, den das Unternehmen — auch langfristig — hinsichtlich der Sorgfaltspflicht verfolgt,
- 5b)
- 6einen Verhaltenskodex, in dem die Regeln und Grundsätze beschrieben werden, die im gesamten Unternehmen und seinen Tochterunternehmen sowie seinen direkten oder indirekten Geschäftspartnern gemäß Artikel 10 Absatz 2 Buchstabe b, Artikel 10 Absatz 4, Artikel 11 Absatz 3 Buchstabe c oder Artikel 11 Absatz 5 einzuhalten sind, und
- 7c)
- 8eine Beschreibung der Verfahren zur Einbeziehung der Sorgfaltspflicht in alle einschlägigen Bereiche der Unternehmenspolitik und zur Umsetzung der Sorgfaltspflicht, einschließlich der Maßnahmen zur Überprüfung der Einhaltung des in Buchstabe b genannten Verhaltenskodexes und zur Ausweitung der Anwendung dieses Kodexes auf Geschäftspartner.
- 9(3) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Unternehmen ihre Strategien zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht unverzüglich aktualisieren, sobald eine wesentliche Änderung eintritt, und diese Strategien mindestens alle 24 Monate überprüfen und erforderlichenfalls aktualisieren.
- 10Zu den in Unterabsatz 1 genannten Zwecken berücksichtigen die Unternehmen die bereits gemäß Artikel 8 ermittelten negativen Auswirkungen sowie die geeigneten Maßnahmen, die gemäß den Artikeln 10 und 11 ergriffen wurden, um diese negativen Auswirkungen anzugehen, und die Ergebnisse der gemäß Artikel 15 durchgeführten Bewertungen.
Herkunft
Schnittstelle
Hashes
Artefakte
Keine Rechtsberatung. Deterministisk regeluppslagning. Ingen juridisk rådgivning, inget efterlevnadsbeslut, ingen bedömning av ett enskilt ärende.
Zitierung: 32024L1760 art. 7, Einbeziehung der Sorgfaltspflicht in die Unternehmenspolitik und die Risikomanagementsysteme des Unternehmens. ExploreWorld Legal, https://legal.exploreworldai.com/agent/csddd-2024-1760/artikel-7 (hämtad 2026-08-18, bevis sha256:c0ba108483ad0ed1, bygge legal-2026-08-25).