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Agent · csddd-2024-1760-6

CSDDD artikel 6: Unterstützung auf Gruppenebene bei der Erfüllung der Sorgfaltspflicht

Struktureller Baum: die Absätze des Artikels, wörtlich.

CELEX 32024L1760 · 2026-08-18 · Gewicht 67 · minimal-risk

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CSDDDOffizielle Quelle

Was diese Seite ist
Agent, CSDDD artikel 6
Gegen die amtliche Quelle geprüft
2026-08-18Aktuell
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ExploreWorld Legal, RedaktionHaftungsposition

Rechtsordnung

Derselbe Agent, gelesen mit dem Blick eines Landes.

Eingaben

  • in_scopeThe article applies to the situationboolean
  • punktParagraph of the articleenum (1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11 | 12 | 13)

Regelbaum

  1. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 1)

    Paragraph 1 applies

    (1) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass Muttergesellschaften, die in den Anwendungsbereich der vorliegenden Richtlinie fallen, die in den Artikeln 7 bis 11 und Artikel 22 genannten Verpflichtungen im Namen von Unternehmen, bei denen es sich um Tochterunternehmen dieser Muttergesellschaften handelt und die in den Anwendungsbereich der vorliegenden Richtlinie fallen, erfüllen können, wenn so eine wirksame Einhaltu…

    Absatz 1

  2. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 2)

    Paragraph 2 applies

    (2) Für die Erfüllung der in den Artikeln 7 bis 16 festgelegten Sorgfaltspflichten durch eine Muttergesellschaft gemäß Absatz 1 gelten alle folgenden Voraussetzungen:

    Absatz 2

  3. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 3)

    Paragraph 3 applies

    a)

    Absatz 3

  4. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 4)

    Paragraph 4 applies

    Das Tochterunternehmen und die Muttergesellschaft stellen einander alle erforderlichen Informationen zur Verfügung und arbeiten zusammen, um die sich aus der vorliegenden Richtlinie ergebenden Verpflichtungen zu erfüllen;

    Absatz 4

  5. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 5)

    Paragraph 5 applies

    b)

    Absatz 5

  6. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 6)

    Paragraph 6 applies

    das Tochterunternehmen hält sich an die entsprechend angepasste Strategie seiner Muttergesellschaft zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht, damit die in Artikel 7 Absatz 1 festgelegten Verpflichtungen in Bezug auf das Tochterunternehmen erfüllt werden;

    Absatz 6

  7. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 7)

    Paragraph 7 applies

    c)

    Absatz 7

  8. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 8)

    Paragraph 8 applies

    das Tochterunternehmen nimmt die Sorgfaltspflicht im Einklang mit Artikel 7 in alle Bereiche seiner Unternehmenspolitik und Risikomanagementsysteme auf, wobei klar beschrieben wird, welche Verpflichtungen die Muttergesellschaft erfüllen muss, und teilt dies erforderlichenfalls den betroffenen Interessenträgern mit;

    Absatz 8

  9. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 9)

    Paragraph 9 applies

    d)

    Absatz 9

  10. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 10)

    Paragraph 10 applies

    das Tochterunternehmen ergreift erforderlichenfalls weiterhin geeignete Maßnahmen gemäß den Artikeln 10 und 11 und erfüllt weiterhin seine Verpflichtungen gemäß den Artikeln 12 und 13;

    Absatz 10

  11. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 11)

    Paragraph 11 applies

    e)

    Absatz 11

  12. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 12)

    Paragraph 12 applies

    erforderlichenfalls holt das Tochterunternehmen vertragliche Zusicherungen von einem direkten Geschäftspartner gemäß Artikel 10 Absatz 2 Buchstabe b oder Artikel 11 Absatz 3 Buchstabe c bzw. von einem indirekten Geschäftspartner gemäß Artikel 10 Absatz 4 oder Artikel 11 Absatz 5 ein und setzt die Geschäftsbeziehung gemäß Artikel 10 Absatz 6 oder Artikel 11 Absatz 7 vorübergehend aus oder beendet diese Geschäftsbezieh…

    Absatz 12

  13. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 13)

    Paragraph 13 applies

    (3) Erfüllt die Muttergesellschaft im Einklang mit Artikel 1 des vorliegenden Artikels die Verpflichtungen nach Artikel 22 im Namen des Tochterunternehmens, so muss das Tochterunternehmen die in Artikel 22 festgelegten Verpflichtungen im Einklang mit dem Plan der Muttergesellschaft zur Minderung der Folgen des Klimawandels erfüllen, der entsprechend an sein Geschäftsmodell und seine Geschäftsstrategie angepasst wird.

    Absatz 13

Wenn keine Regel greift: The article is not stated to apply, or no paragraph is selected. The agent abstains rather than guesses.

Der gelesene Artikeltext

  1. 1(1) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass Muttergesellschaften, die in den Anwendungsbereich der vorliegenden Richtlinie fallen, die in den Artikeln 7 bis 11 und Artikel 22 genannten Verpflichtungen im Namen von Unternehmen, bei denen es sich um Tochterunternehmen dieser Muttergesellschaften handelt und die in den Anwendungsbereich der vorliegenden Richtlinie fallen, erfüllen können, wenn so eine wirksame Einhaltung sichergestellt wird. Dies gilt unbeschadet der Tatsache, dass die Tochterunternehmen der Ausübung der Befugnisse der Aufsichtsbehörde nach Artikel 25 und der zivilrechtlichen Haftung nach Artikel 29 unterliegen.
  2. 2(2) Für die Erfüllung der in den Artikeln 7 bis 16 festgelegten Sorgfaltspflichten durch eine Muttergesellschaft gemäß Absatz 1 gelten alle folgenden Voraussetzungen:
  3. 3a)
  4. 4Das Tochterunternehmen und die Muttergesellschaft stellen einander alle erforderlichen Informationen zur Verfügung und arbeiten zusammen, um die sich aus der vorliegenden Richtlinie ergebenden Verpflichtungen zu erfüllen;
  5. 5b)
  6. 6das Tochterunternehmen hält sich an die entsprechend angepasste Strategie seiner Muttergesellschaft zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht, damit die in Artikel 7 Absatz 1 festgelegten Verpflichtungen in Bezug auf das Tochterunternehmen erfüllt werden;
  7. 7c)
  8. 8das Tochterunternehmen nimmt die Sorgfaltspflicht im Einklang mit Artikel 7 in alle Bereiche seiner Unternehmenspolitik und Risikomanagementsysteme auf, wobei klar beschrieben wird, welche Verpflichtungen die Muttergesellschaft erfüllen muss, und teilt dies erforderlichenfalls den betroffenen Interessenträgern mit;
  9. 9d)
  10. 10das Tochterunternehmen ergreift erforderlichenfalls weiterhin geeignete Maßnahmen gemäß den Artikeln 10 und 11 und erfüllt weiterhin seine Verpflichtungen gemäß den Artikeln 12 und 13;
  11. 11e)
  12. 12erforderlichenfalls holt das Tochterunternehmen vertragliche Zusicherungen von einem direkten Geschäftspartner gemäß Artikel 10 Absatz 2 Buchstabe b oder Artikel 11 Absatz 3 Buchstabe c bzw. von einem indirekten Geschäftspartner gemäß Artikel 10 Absatz 4 oder Artikel 11 Absatz 5 ein und setzt die Geschäftsbeziehung gemäß Artikel 10 Absatz 6 oder Artikel 11 Absatz 7 vorübergehend aus oder beendet diese Geschäftsbeziehung.
  13. 13(3) Erfüllt die Muttergesellschaft im Einklang mit Artikel 1 des vorliegenden Artikels die Verpflichtungen nach Artikel 22 im Namen des Tochterunternehmens, so muss das Tochterunternehmen die in Artikel 22 festgelegten Verpflichtungen im Einklang mit dem Plan der Muttergesellschaft zur Minderung der Folgen des Klimawandels erfüllen, der entsprechend an sein Geschäftsmodell und seine Geschäftsstrategie angepasst wird.

Herkunft

treatyTFEU art. 288 (direktiv)
act32024L1760
chapter
article6
paragraphs13
jurisdictionEuropean Union (EU)
supervisor
national

Schnittstelle

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Artefakte

Keine Rechtsberatung. Deterministisk regeluppslagning. Ingen juridisk rådgivning, inget efterlevnadsbeslut, ingen bedömning av ett enskilt ärende.

Zitierung: 32024L1760 art. 6, Unterstützung auf Gruppenebene bei der Erfüllung der Sorgfaltspflicht. ExploreWorld Legal, https://legal.exploreworldai.com/agent/csddd-2024-1760/artikel-6 (hämtad 2026-08-18, bevis sha256:68716336996a7325, bygge legal-2026-08-25).