Agent · csddd-2024-1760-12
CSDDD artikel 12: Abhilfe für tatsächliche negative Auswirkungen
Struktureller Baum: die Absätze des Artikels, wörtlich.
CELEX 32024L1760 · 2026-08-18 · Gewicht 67 · minimal-risk
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- Was diese Seite ist
- Agent, CSDDD artikel 12
- Gegen die amtliche Quelle geprüft
- 2026-08-18Aktuell
- Verantwortlicher Herausgeber
- ExploreWorld Legal, RedaktionHaftungsposition
Kurze Antwort
What does CSDDD Article 12 require, and what outcome does the rule tree give?
CSDDD Article 12 is tested here by a deterministic rule tree of 2 rules, built from the article's own conditions. The tree reads your facts and names the outcome that applies, starting with Paragraph 1 applies, carrying paragraph citation, content hash and read date 2026-08-18 against CELEX 32024L1760. The outcome is a machine classification, not a compliance decision.
CSDDD Article 12Gegen den Herausgeber geprüft 2026-08-18Amtlicher Text
- Paragraph 1 applies. (1) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass ein Unternehmen Abhilfe leistet, wenn es eine tatsächliche negative Auswirkung allein oder gemeinsam mit anderen verursacht hat.
- Paragraph 2 applies. (2) Werden die tatsächlichen negativen Auswirkungen lediglich vom Geschäftspartner des Unternehmens verursacht, so kann das Unternehmen freiwillig Abhilfe leisten. Das Unternehmen kann auch seine Fähigkeit nutzen, Einfluss auf den Geschäftspartner zu nehmen, der die negativen Auswirkungen verursacht, um so Abhilfe zu schaffen.
Ein Quellenverweis, keine Rechtsberatung.
Rechtsordnung
Derselbe Agent, gelesen mit dem Blick eines Landes.
Eingaben
- in_scopeThe article applies to the situationboolean
- punktParagraph of the articleenum (1 | 2)
Regelbaum
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 1)
Paragraph 1 applies
(1) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass ein Unternehmen Abhilfe leistet, wenn es eine tatsächliche negative Auswirkung allein oder gemeinsam mit anderen verursacht hat.
Absatz 1
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 2)
Paragraph 2 applies
(2) Werden die tatsächlichen negativen Auswirkungen lediglich vom Geschäftspartner des Unternehmens verursacht, so kann das Unternehmen freiwillig Abhilfe leisten. Das Unternehmen kann auch seine Fähigkeit nutzen, Einfluss auf den Geschäftspartner zu nehmen, der die negativen Auswirkungen verursacht, um so Abhilfe zu schaffen.
Absatz 2
Wenn keine Regel greift: The article is not stated to apply, or no paragraph is selected. The agent abstains rather than guesses.
Der gelesene Artikeltext
- 1(1) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass ein Unternehmen Abhilfe leistet, wenn es eine tatsächliche negative Auswirkung allein oder gemeinsam mit anderen verursacht hat.
- 2(2) Werden die tatsächlichen negativen Auswirkungen lediglich vom Geschäftspartner des Unternehmens verursacht, so kann das Unternehmen freiwillig Abhilfe leisten. Das Unternehmen kann auch seine Fähigkeit nutzen, Einfluss auf den Geschäftspartner zu nehmen, der die negativen Auswirkungen verursacht, um so Abhilfe zu schaffen.
Herkunft
Schnittstelle
Hashes
Artefakte
Keine Rechtsberatung. Deterministisk regeluppslagning. Ingen juridisk rådgivning, inget efterlevnadsbeslut, ingen bedömning av ett enskilt ärende.
Zitierung: 32024L1760 art. 12, Abhilfe für tatsächliche negative Auswirkungen. ExploreWorld Legal, https://legal.exploreworldai.com/agent/csddd-2024-1760/artikel-12 (hämtad 2026-08-18, bevis sha256:f1f3e33d024f0e99, bygge legal-2026-08-25).