Agent · csddd-2024-1760-36
CSDDD artikel 36: Überprüfung und Berichterstattung
Struktureller Baum: die Absätze des Artikels, wörtlich.
CELEX 32024L1760 · 2026-08-18 · Gewicht 67 · minimal-risk
OpenOpen reading. No metering is planned for this class.
- Was diese Seite ist
- Agent, CSDDD artikel 36
- Gegen die amtliche Quelle geprüft
- 2026-08-18Aktuell
- Verantwortlicher Herausgeber
- ExploreWorld Legal, RedaktionHaftungsposition
Kurze Antwort
What does CSDDD Article 36 require, and what outcome does the rule tree give?
CSDDD Article 36 is tested here by a deterministic rule tree of 14 rules, built from the article's own conditions. The tree reads your facts and names the outcome that applies, starting with Paragraph 1 applies, carrying paragraph citation, content hash and read date 2026-08-18 against CELEX 32024L1760. The outcome is a machine classification, not a compliance decision.
CSDDD Article 36Gegen den Herausgeber geprüft 2026-08-18Amtlicher Text
- Paragraph 1 applies. (1) Die Kommission legt dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht dazu vor, ob zusätzliche, auf beaufsichtigte Finanzunternehmen zugeschnittene Sorgfaltspflichten im Bereich der Nachhaltigkeit in Bezug auf die Erbringung von Finanzdienstleistungen und Anlagetätigkeiten notwendig sind, und zeigt die Optionen für solche Sorgfaltspflichten und ihre Auswirkungen im Einklang mit den Zielen dieser Richtlinie auf…
- Paragraph 2 applies. In dem Bericht werden andere Gesetzgebungsakte der Union, die für beaufsichtigte Finanzunternehmen gelten, berücksichtigt. Er wird zum frühestmöglichen Zeitpunkt nach dem 25. Juli 2024, spätestens jedoch zum 26. Juli 2026, veröffentlicht. Dem Bericht wird gegebenenfalls ein Gesetzgebungsvorschlag beigefügt.
- Paragraph 3 applies. (2) Die Kommission legt dem Europäischen Parlament und dem Rat bis zum 26. Juli 2030 und danach alle drei Jahre einen Bericht über die Umsetzung dieser Richtlinie und deren Wirksamkeit bezüglich der Erreichung der darin festgelegten Ziele — insbesondere bei der Bekämpfung negativer Auswirkungen — vor. Dem Bericht wird gegebenenfalls ein Gesetzgebungsvorschlag beigefügt. In dem ersten Bericht wird unter anderem Folgen…
Ein Quellenverweis, keine Rechtsberatung.
Rechtsordnung
Derselbe Agent, gelesen mit dem Blick eines Landes.
Eingaben
- in_scopeThe article applies to the situationboolean
- punktParagraph of the articleenum (1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11 | 12 | 13 | 14)
Regelbaum
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 1)
Paragraph 1 applies
(1) Die Kommission legt dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht dazu vor, ob zusätzliche, auf beaufsichtigte Finanzunternehmen zugeschnittene Sorgfaltspflichten im Bereich der Nachhaltigkeit in Bezug auf die Erbringung von Finanzdienstleistungen und Anlagetätigkeiten notwendig sind, und zeigt die Optionen für solche Sorgfaltspflichten und ihre Auswirkungen im Einklang mit den Zielen dieser Richtlinie auf…
Absatz 1
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 2)
Paragraph 2 applies
In dem Bericht werden andere Gesetzgebungsakte der Union, die für beaufsichtigte Finanzunternehmen gelten, berücksichtigt. Er wird zum frühestmöglichen Zeitpunkt nach dem 25. Juli 2024, spätestens jedoch zum 26. Juli 2026, veröffentlicht. Dem Bericht wird gegebenenfalls ein Gesetzgebungsvorschlag beigefügt.
Absatz 2
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 3)
Paragraph 3 applies
(2) Die Kommission legt dem Europäischen Parlament und dem Rat bis zum 26. Juli 2030 und danach alle drei Jahre einen Bericht über die Umsetzung dieser Richtlinie und deren Wirksamkeit bezüglich der Erreichung der darin festgelegten Ziele — insbesondere bei der Bekämpfung negativer Auswirkungen — vor. Dem Bericht wird gegebenenfalls ein Gesetzgebungsvorschlag beigefügt. In dem ersten Bericht wird unter anderem Folgen…
Absatz 3
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 4)
Paragraph 4 applies
a)
Absatz 4
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 5)
Paragraph 5 applies
die Auswirkungen dieser Richtlinie auf KMU, zusammen mit einer Bewertung der Wirksamkeit der verschiedenen Maßnahmen und Instrumente zur Unterstützung der KMU durch die Kommission und die Mitgliedstaaten;
Absatz 5
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 6)
Paragraph 6 applies
b)
Absatz 6
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 7)
Paragraph 7 applies
der Geltungsbereich dieser Richtlinie hinsichtlich der unter diese Richtlinie fallenden Unternehmen, ob durch ihn sichergestellt wird, dass diese Richtlinie im Lichte ihrer Ziele wirksam ist, gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen den erfassten Unternehmen herrschen und Unternehmen die Anwendung dieser Richtlinie nicht umgehen können, einschließlich der Fragen,
Absatz 7
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 8)
Paragraph 8 applies
—
Absatz 8
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 9)
Paragraph 9 applies
ob Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe a dahingehend überarbeitet werden muss, dass auch Unternehmen, die als eine andere Rechtsform als die in Anhang I oder Anhang II der Richtlinie 2013/34/EU aufgeführten Rechtsformen gegründet wurden, von dieser Richtlinie erfasst werden;
Absatz 9
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 10)
Paragraph 10 applies
—
Absatz 10
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 11)
Paragraph 11 applies
ob Geschäftsmodelle oder Formen der wirtschaftlichen Zusammenarbeit mit Drittunternehmen, die nicht unter Artikel 2 fallen, in den Geltungsbereich dieser Richtlinie einbezogen werden müssen;
Absatz 11
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 12)
Paragraph 12 applies
—
Absatz 12
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 13)
Paragraph 13 applies
ob die in Artikel 2 festgelegten Schwellenwerte für die Beschäftigtenzahl und den Nettoumsatz überarbeitet werden müssen und ob in Sektoren mit hohem Risiko ein sektorspezifischer Ansatz eingeführt werden muss;
Absatz 13
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 14)
Paragraph 14 applies
—
Absatz 14
Wenn keine Regel greift: The article is not stated to apply, or no paragraph is selected. The agent abstains rather than guesses.
Der gelesene Artikeltext
- 1(1) Die Kommission legt dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht dazu vor, ob zusätzliche, auf beaufsichtigte Finanzunternehmen zugeschnittene Sorgfaltspflichten im Bereich der Nachhaltigkeit in Bezug auf die Erbringung von Finanzdienstleistungen und Anlagetätigkeiten notwendig sind, und zeigt die Optionen für solche Sorgfaltspflichten und ihre Auswirkungen im Einklang mit den Zielen dieser Richtlinie auf.
- 2In dem Bericht werden andere Gesetzgebungsakte der Union, die für beaufsichtigte Finanzunternehmen gelten, berücksichtigt. Er wird zum frühestmöglichen Zeitpunkt nach dem 25. Juli 2024, spätestens jedoch zum 26. Juli 2026, veröffentlicht. Dem Bericht wird gegebenenfalls ein Gesetzgebungsvorschlag beigefügt.
- 3(2) Die Kommission legt dem Europäischen Parlament und dem Rat bis zum 26. Juli 2030 und danach alle drei Jahre einen Bericht über die Umsetzung dieser Richtlinie und deren Wirksamkeit bezüglich der Erreichung der darin festgelegten Ziele — insbesondere bei der Bekämpfung negativer Auswirkungen — vor. Dem Bericht wird gegebenenfalls ein Gesetzgebungsvorschlag beigefügt. In dem ersten Bericht wird unter anderem Folgendes bewertet:
- 4a)
- 5die Auswirkungen dieser Richtlinie auf KMU, zusammen mit einer Bewertung der Wirksamkeit der verschiedenen Maßnahmen und Instrumente zur Unterstützung der KMU durch die Kommission und die Mitgliedstaaten;
- 6b)
- 7der Geltungsbereich dieser Richtlinie hinsichtlich der unter diese Richtlinie fallenden Unternehmen, ob durch ihn sichergestellt wird, dass diese Richtlinie im Lichte ihrer Ziele wirksam ist, gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen den erfassten Unternehmen herrschen und Unternehmen die Anwendung dieser Richtlinie nicht umgehen können, einschließlich der Fragen,
- 8—
- 9ob Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe a dahingehend überarbeitet werden muss, dass auch Unternehmen, die als eine andere Rechtsform als die in Anhang I oder Anhang II der Richtlinie 2013/34/EU aufgeführten Rechtsformen gegründet wurden, von dieser Richtlinie erfasst werden;
- 10—
- 11ob Geschäftsmodelle oder Formen der wirtschaftlichen Zusammenarbeit mit Drittunternehmen, die nicht unter Artikel 2 fallen, in den Geltungsbereich dieser Richtlinie einbezogen werden müssen;
- 12—
- 13ob die in Artikel 2 festgelegten Schwellenwerte für die Beschäftigtenzahl und den Nettoumsatz überarbeitet werden müssen und ob in Sektoren mit hohem Risiko ein sektorspezifischer Ansatz eingeführt werden muss;
- 14—
Herkunft
Schnittstelle
Hashes
Artefakte
Keine Rechtsberatung. Deterministisk regeluppslagning. Ingen juridisk rådgivning, inget efterlevnadsbeslut, ingen bedömning av ett enskilt ärende.
Zitierung: 32024L1760 art. 36, Überprüfung und Berichterstattung. ExploreWorld Legal, https://legal.exploreworldai.com/agent/csddd-2024-1760/artikel-36 (hämtad 2026-08-18, bevis sha256:7c5e7860297bd1fb, bygge legal-2026-08-25).