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Agent · csddd-2024-1760-29

CSDDD artikel 29: Zivilrechtliche Haftung von Unternehmen und Anspruch auf vollständige Entschädigung

Struktureller Baum: die Absätze des Artikels, wörtlich.

CELEX 32024L1760 · 2026-08-18 · Gewicht 67 · minimal-risk

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CSDDDOffizielle Quelle

Was diese Seite ist
Agent, CSDDD artikel 29
Gegen die amtliche Quelle geprüft
2026-08-18Aktuell
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ExploreWorld Legal, RedaktionHaftungsposition

Rechtsordnung

Derselbe Agent, gelesen mit dem Blick eines Landes.

Eingaben

  • in_scopeThe article applies to the situationboolean
  • punktParagraph of the articleenum (1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11 | 12 | 13 | 14)

Regelbaum

  1. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 1)

    Paragraph 1 applies

    (1) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass ein Unternehmen für Schaden haftbar gemacht werden kann, der einer natürlichen oder juristischen Person entstanden ist, sofern

    Absatz 1

  2. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 2)

    Paragraph 2 applies

    a)

    Absatz 2

  3. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 3)

    Paragraph 3 applies

    das Unternehmen es vorsätzlich oder fahrlässig versäumt hat, den Pflichten gemäß den Artikeln 10 und 11 nachzukommen, wenn die im Anhang aufgeführten Rechte, Verbote oder Pflichten dem Schutz der natürlichen oder juristischen Person dienen, und

    Absatz 3

  4. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 4)

    Paragraph 4 applies

    b)

    Absatz 4

  5. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 5)

    Paragraph 5 applies

    durch das Versäumnis nach Buchstabe a die nach nationalem Recht geschützten rechtlichen Interessen der natürlichen oder juristischen Person beschädigt wurden.

    Absatz 5

  6. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 6)

    Paragraph 6 applies

    Ein Unternehmen kann nicht haftbar gemacht werden, wenn der Schaden nur von seinen Geschäftspartnern in seiner Aktivitätskette verursacht wurde.

    Absatz 6

  7. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 7)

    Paragraph 7 applies

    (2) Wird ein Unternehmen im Einklang mit Absatz 1 haftbar gemacht, so hat eine natürliche oder juristische Person ein Recht auf vollständige Entschädigung für den Schaden nach Maßgabe des nationalen Rechts. Die vollständige Entschädigung im Rahmen dieser Richtlinie darf nicht zu Überkompensierung führen, unabhängig davon, ob es sich dabei um Strafschadensersatz, Mehrfachentschädigung oder andere Arten von Schadensers…

    Absatz 7

  8. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 8)

    Paragraph 8 applies

    (3) Die Mitgliedstaaten stellen Folgendes sicher:

    Absatz 8

  9. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 9)

    Paragraph 9 applies

    a)

    Absatz 9

  10. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 10)

    Paragraph 10 applies

    nationale Vorschriften über den Beginn, die Dauer, die Aussetzung oder die Unterbrechung von Verjährungsfristen behindern die Erhebung von Schadensersatzklagen nicht unangemessen und sind in jedem Fall nicht weniger streng als die allgemeinen nationalen Regelungen zur zivilrechtlichen Haftung;

    Absatz 10

  11. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 11)

    Paragraph 11 applies

    die Verjährungsfristen für die Erhebung von Schadensersatzklagen nach dieser Richtlinie beträgt mindestens fünf Jahre und ist keinesfalls kürzer als die Verjährungsfrist, die in den allgemeinen nationalen Regelungen zur zivilrechtlichen Haftung vorgesehen ist;

    Absatz 11

  12. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 12)

    Paragraph 12 applies

    die Verjährungsfrist beginnt nicht, bevor der Verstoß beendet wurde und der Kläger von Folgendem Kenntnis erlangt hat oder diese Kenntnis vernünftigerweise erwartet werden kann:

    Absatz 12

  13. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 13)

    Paragraph 13 applies

    i)

    Absatz 13

  14. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 14)

    Paragraph 14 applies

    dem Verhalten und der Tatsache, dass es einen Verstoß darstellt,

    Absatz 14

Wenn keine Regel greift: The article is not stated to apply, or no paragraph is selected. The agent abstains rather than guesses.

Der gelesene Artikeltext

  1. 1(1) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass ein Unternehmen für Schaden haftbar gemacht werden kann, der einer natürlichen oder juristischen Person entstanden ist, sofern
  2. 2a)
  3. 3das Unternehmen es vorsätzlich oder fahrlässig versäumt hat, den Pflichten gemäß den Artikeln 10 und 11 nachzukommen, wenn die im Anhang aufgeführten Rechte, Verbote oder Pflichten dem Schutz der natürlichen oder juristischen Person dienen, und
  4. 4b)
  5. 5durch das Versäumnis nach Buchstabe a die nach nationalem Recht geschützten rechtlichen Interessen der natürlichen oder juristischen Person beschädigt wurden.
  6. 6Ein Unternehmen kann nicht haftbar gemacht werden, wenn der Schaden nur von seinen Geschäftspartnern in seiner Aktivitätskette verursacht wurde.
  7. 7(2) Wird ein Unternehmen im Einklang mit Absatz 1 haftbar gemacht, so hat eine natürliche oder juristische Person ein Recht auf vollständige Entschädigung für den Schaden nach Maßgabe des nationalen Rechts. Die vollständige Entschädigung im Rahmen dieser Richtlinie darf nicht zu Überkompensierung führen, unabhängig davon, ob es sich dabei um Strafschadensersatz, Mehrfachentschädigung oder andere Arten von Schadensersatz handelt.
  8. 8(3) Die Mitgliedstaaten stellen Folgendes sicher:
  9. 9a)
  10. 10nationale Vorschriften über den Beginn, die Dauer, die Aussetzung oder die Unterbrechung von Verjährungsfristen behindern die Erhebung von Schadensersatzklagen nicht unangemessen und sind in jedem Fall nicht weniger streng als die allgemeinen nationalen Regelungen zur zivilrechtlichen Haftung;
  11. 11die Verjährungsfristen für die Erhebung von Schadensersatzklagen nach dieser Richtlinie beträgt mindestens fünf Jahre und ist keinesfalls kürzer als die Verjährungsfrist, die in den allgemeinen nationalen Regelungen zur zivilrechtlichen Haftung vorgesehen ist;
  12. 12die Verjährungsfrist beginnt nicht, bevor der Verstoß beendet wurde und der Kläger von Folgendem Kenntnis erlangt hat oder diese Kenntnis vernünftigerweise erwartet werden kann:
  13. 13i)
  14. 14dem Verhalten und der Tatsache, dass es einen Verstoß darstellt,

Herkunft

treatyTFEU art. 288 (direktiv)
act32024L1760
chapter
article29
paragraphs14
jurisdictionEuropean Union (EU)
supervisor
national

Schnittstelle

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Artefakte

Keine Rechtsberatung. Deterministisk regeluppslagning. Ingen juridisk rådgivning, inget efterlevnadsbeslut, ingen bedömning av ett enskilt ärende.

Zitierung: 32024L1760 art. 29, Zivilrechtliche Haftung von Unternehmen und Anspruch auf vollständige Entschädigung. ExploreWorld Legal, https://legal.exploreworldai.com/agent/csddd-2024-1760/artikel-29 (hämtad 2026-08-18, bevis sha256:21ec04100f066cc1, bygge legal-2026-08-25).