Agent · csddd-2024-1760-27
CSDDD artikel 27: Sanktionen
Struktureller Baum: die Absätze des Artikels, wörtlich.
CELEX 32024L1760 · 2026-08-18 · Gewicht 67 · minimal-risk
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- Was diese Seite ist
- Agent, CSDDD artikel 27
- Gegen die amtliche Quelle geprüft
- 2026-08-18Aktuell
- Verantwortlicher Herausgeber
- ExploreWorld Legal, RedaktionHaftungsposition
Kurze Antwort
What does CSDDD Article 27 require, and what outcome does the rule tree give?
CSDDD Article 27 is tested here by a deterministic rule tree of 14 rules, built from the article's own conditions. The tree reads your facts and names the outcome that applies, starting with Paragraph 1 applies, carrying paragraph citation, content hash and read date 2026-08-18 against CELEX 32024L1760. The outcome is a machine classification, not a compliance decision.
CSDDD Article 27Gegen den Herausgeber geprüft 2026-08-18Amtlicher Text
- Paragraph 1 applies. (1) Die Mitgliedstaaten erlassen Vorschriften über Sanktionen, einschließlich Zwangsgeldern, die bei Verstößen gegen die gemäß dieser Richtlinie erlassenen nationalen Rechtsvorschriften zu verhängen sind, und treffen alle für die Anwendung der Sanktionen erforderlichen Maßnahmen. Die vorgesehenen Sanktionen müssen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein.
- Paragraph 2 applies. (2) Bei der Entscheidung über die Verhängung von Sanktionen und bei der Festlegung ihrer Art und ihrer angemessenen Höhe ist folgenden Aspekten gebührend Rechnung zu tragen:
- Paragraph 3 applies. a)
Ein Quellenverweis, keine Rechtsberatung.
Rechtsordnung
Derselbe Agent, gelesen mit dem Blick eines Landes.
Eingaben
- in_scopeThe article applies to the situationboolean
- punktParagraph of the articleenum (1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11 | 12 | 13 | 14)
Regelbaum
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 1)
Paragraph 1 applies
(1) Die Mitgliedstaaten erlassen Vorschriften über Sanktionen, einschließlich Zwangsgeldern, die bei Verstößen gegen die gemäß dieser Richtlinie erlassenen nationalen Rechtsvorschriften zu verhängen sind, und treffen alle für die Anwendung der Sanktionen erforderlichen Maßnahmen. Die vorgesehenen Sanktionen müssen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein.
Absatz 1
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 2)
Paragraph 2 applies
(2) Bei der Entscheidung über die Verhängung von Sanktionen und bei der Festlegung ihrer Art und ihrer angemessenen Höhe ist folgenden Aspekten gebührend Rechnung zu tragen:
Absatz 2
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 3)
Paragraph 3 applies
a)
Absatz 3
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 4)
Paragraph 4 applies
der Art, Schwere und Dauer des Verstoßes und dem Schweregrad der Auswirkungen, die sich aus diesem Verstoß ergeben;
Absatz 4
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 5)
Paragraph 5 applies
b)
Absatz 5
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 6)
Paragraph 6 applies
etwaigen getätigten Investitionen und einer gemäß den Artikeln 10 und 11 geleisteten gezielten Unterstützung;
Absatz 6
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 7)
Paragraph 7 applies
c)
Absatz 7
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 8)
Paragraph 8 applies
etwaiger Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen, um die betreffenden Auswirkungen anzugehen;
Absatz 8
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 9)
Paragraph 9 applies
d)
Absatz 9
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 10)
Paragraph 10 applies
gegebenenfalls dem Ausmaß der im Einklang mit Artikel 9 getroffenen Entscheidungen zur Festlegung von Prioritäten;
Absatz 10
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 11)
Paragraph 11 applies
e)
Absatz 11
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 12)
Paragraph 12 applies
etwaigen einschlägigen früheren Verstößen des Unternehmens gegen die nach dieser Richtlinie erlassenen nationalen Rechtsvorschriften, die in einer bestandskräftigen Entscheidung festgestellt wurden;
Absatz 12
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 13)
Paragraph 13 applies
f)
Absatz 13
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 14)
Paragraph 14 applies
dem Umfang, in dem das Unternehmen Abhilfemaßnahmen hinsichtlich des betreffenden Gegenstands ergriffen hat;
Absatz 14
Wenn keine Regel greift: The article is not stated to apply, or no paragraph is selected. The agent abstains rather than guesses.
Der gelesene Artikeltext
- 1(1) Die Mitgliedstaaten erlassen Vorschriften über Sanktionen, einschließlich Zwangsgeldern, die bei Verstößen gegen die gemäß dieser Richtlinie erlassenen nationalen Rechtsvorschriften zu verhängen sind, und treffen alle für die Anwendung der Sanktionen erforderlichen Maßnahmen. Die vorgesehenen Sanktionen müssen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein.
- 2(2) Bei der Entscheidung über die Verhängung von Sanktionen und bei der Festlegung ihrer Art und ihrer angemessenen Höhe ist folgenden Aspekten gebührend Rechnung zu tragen:
- 3a)
- 4der Art, Schwere und Dauer des Verstoßes und dem Schweregrad der Auswirkungen, die sich aus diesem Verstoß ergeben;
- 5b)
- 6etwaigen getätigten Investitionen und einer gemäß den Artikeln 10 und 11 geleisteten gezielten Unterstützung;
- 7c)
- 8etwaiger Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen, um die betreffenden Auswirkungen anzugehen;
- 9d)
- 10gegebenenfalls dem Ausmaß der im Einklang mit Artikel 9 getroffenen Entscheidungen zur Festlegung von Prioritäten;
- 11e)
- 12etwaigen einschlägigen früheren Verstößen des Unternehmens gegen die nach dieser Richtlinie erlassenen nationalen Rechtsvorschriften, die in einer bestandskräftigen Entscheidung festgestellt wurden;
- 13f)
- 14dem Umfang, in dem das Unternehmen Abhilfemaßnahmen hinsichtlich des betreffenden Gegenstands ergriffen hat;
Herkunft
Schnittstelle
Hashes
Artefakte
Keine Rechtsberatung. Deterministisk regeluppslagning. Ingen juridisk rådgivning, inget efterlevnadsbeslut, ingen bedömning av ett enskilt ärende.
Zitierung: 32024L1760 art. 27, Sanktionen. ExploreWorld Legal, https://legal.exploreworldai.com/agent/csddd-2024-1760/artikel-27 (hämtad 2026-08-18, bevis sha256:572e668a1fac8a16, bygge legal-2026-08-25).