Agent · csddd-2024-1760-19
CSDDD artikel 19: Leitlinien
Struktureller Baum: die Absätze des Artikels, wörtlich.
CELEX 32024L1760 · 2026-08-18 · Gewicht 67 · minimal-risk
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- Was diese Seite ist
- Agent, CSDDD artikel 19
- Gegen die amtliche Quelle geprüft
- 2026-08-18Aktuell
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Kurze Antwort
What does CSDDD Article 19 require, and what outcome does the rule tree give?
CSDDD Article 19 is tested here by a deterministic rule tree of 14 rules, built from the article's own conditions. The tree reads your facts and names the outcome that applies, starting with Paragraph 1 applies, carrying paragraph citation, content hash and read date 2026-08-18 against CELEX 32024L1760. The outcome is a machine classification, not a compliance decision.
CSDDD Article 19Gegen den Herausgeber geprüft 2026-08-18Amtlicher Text
- Paragraph 1 applies. (1) Die Kommission gibt in Abstimmung mit den Mitgliedstaaten und Interessenträgern, der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte, der Europäischen Umweltagentur, der Europäischen Arbeitsagentur und erforderlichenfalls mit internationalen Organisationen und anderen Gremien, die über Fachwissen im Bereich der Sorgfaltspflicht verfügen, Leitlinien — einschließlich allgemeiner Leitlinien und Leitlinien für bestimm…
- Paragraph 2 applies. (2) Die nach Absatz 1 herauszugebenden Leitlinien haben Folgendes zu umfassen:
- Paragraph 3 applies. a)
Ein Quellenverweis, keine Rechtsberatung.
Rechtsordnung
Derselbe Agent, gelesen mit dem Blick eines Landes.
Eingaben
- in_scopeThe article applies to the situationboolean
- punktParagraph of the articleenum (1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11 | 12 | 13 | 14)
Regelbaum
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 1)
Paragraph 1 applies
(1) Die Kommission gibt in Abstimmung mit den Mitgliedstaaten und Interessenträgern, der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte, der Europäischen Umweltagentur, der Europäischen Arbeitsagentur und erforderlichenfalls mit internationalen Organisationen und anderen Gremien, die über Fachwissen im Bereich der Sorgfaltspflicht verfügen, Leitlinien — einschließlich allgemeiner Leitlinien und Leitlinien für bestimm…
Absatz 1
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 2)
Paragraph 2 applies
(2) Die nach Absatz 1 herauszugebenden Leitlinien haben Folgendes zu umfassen:
Absatz 2
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 3)
Paragraph 3 applies
a)
Absatz 3
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 4)
Paragraph 4 applies
Leitlinien und bewährte Verfahren für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht im Einklang mit den Verpflichtungen nach den Artikeln 5 bis 16, insbesondere das Ermittlungsverfahren nach Artikel 8, die Priorisierung der Auswirkungen nach Artikel 9, geeignete Maßnahmen zur Anpassung der Beschaffungspraktiken nach Artikel 10 Absatz 2 und Artikel 11 Absatz 3, einen verantwortungsvollen Rückzug nach Artikel 10 Absatz 6 und Arti…
Absatz 4
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 5)
Paragraph 5 applies
b)
Absatz 5
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 6)
Paragraph 6 applies
praktische Leitlinien für den Übergangsplan gemäß Artikel 22;
Absatz 6
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 7)
Paragraph 7 applies
c)
Absatz 7
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 8)
Paragraph 8 applies
sektorspezifische Leitlinien;
Absatz 8
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 9)
Paragraph 9 applies
d)
Absatz 9
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 10)
Paragraph 10 applies
Leitlinien für die Bewertung von Risikofaktoren auf Unternehmensebene, Risikofaktoren der Geschäftstätigkeiten, geografischen und kontextbezogenen Risikofaktoren, Risikofaktoren der Produkte und Dienstleistungen sowie branchenspezifischen Risikofaktoren, einschließlich der Risikofaktoren im Zusammenhang mit Konflikt- und Hochrisikogebieten;
Absatz 10
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 11)
Paragraph 11 applies
e)
Absatz 11
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 12)
Paragraph 12 applies
Verweise auf Daten und Informationsquellen, die für die Einhaltung der Verpflichtungen aus der vorliegenden Richtlinie zur Verfügung stehen, sowie auf digitale Instrumente und Technologien, die die Einhaltung erleichtern und unterstützen könnten;
Absatz 12
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 13)
Paragraph 13 applies
f)
Absatz 13
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 14)
Paragraph 14 applies
Informationen darüber, wie im Einklang mit dem Schutz von Geschäftsgeheimnissen gemäß Artikel 5 Absatz 3 und dem Schutz vor möglichen Repressalien und Revanche gemäß Artikel 13 Absatz 5 Ressourcen und Informationen zwischen Unternehmen und anderen juristischen Personen zum Zwecke der Einhaltung der gemäß der vorliegenden Richtlinie erlassenen nationalen Rechtsvorschriften ausgetauscht werden können;
Absatz 14
Wenn keine Regel greift: The article is not stated to apply, or no paragraph is selected. The agent abstains rather than guesses.
Der gelesene Artikeltext
- 1(1) Die Kommission gibt in Abstimmung mit den Mitgliedstaaten und Interessenträgern, der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte, der Europäischen Umweltagentur, der Europäischen Arbeitsagentur und erforderlichenfalls mit internationalen Organisationen und anderen Gremien, die über Fachwissen im Bereich der Sorgfaltspflicht verfügen, Leitlinien — einschließlich allgemeiner Leitlinien und Leitlinien für bestimmte Branchen oder in Bezug auf spezifische negative Auswirkungen — heraus, um die Unternehmen bei der Erfüllung ihrer Sorgfaltspflichten oder die Behörden der Mitgliedstaaten bei der Bewertung, wie Unternehmen ihre Sorgfaltspflichten erfüllen, in der Praxis zu unterstützen und um die Interessenträger zu unterstützen.
- 2(2) Die nach Absatz 1 herauszugebenden Leitlinien haben Folgendes zu umfassen:
- 3a)
- 4Leitlinien und bewährte Verfahren für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht im Einklang mit den Verpflichtungen nach den Artikeln 5 bis 16, insbesondere das Ermittlungsverfahren nach Artikel 8, die Priorisierung der Auswirkungen nach Artikel 9, geeignete Maßnahmen zur Anpassung der Beschaffungspraktiken nach Artikel 10 Absatz 2 und Artikel 11 Absatz 3, einen verantwortungsvollen Rückzug nach Artikel 10 Absatz 6 und Artikel 11 Absatz 7, geeignete Abhilfemaßnahmen gemäß Artikel 12, und hinsichtlich der Ermittlung und Einbeziehung von Interessenträgern gemäß Artikel 13, auch über den Meldemechanismus bzw. das Beschwerdeverfahren nach Artikel 14;
- 5b)
- 6praktische Leitlinien für den Übergangsplan gemäß Artikel 22;
- 7c)
- 8sektorspezifische Leitlinien;
- 9d)
- 10Leitlinien für die Bewertung von Risikofaktoren auf Unternehmensebene, Risikofaktoren der Geschäftstätigkeiten, geografischen und kontextbezogenen Risikofaktoren, Risikofaktoren der Produkte und Dienstleistungen sowie branchenspezifischen Risikofaktoren, einschließlich der Risikofaktoren im Zusammenhang mit Konflikt- und Hochrisikogebieten;
- 11e)
- 12Verweise auf Daten und Informationsquellen, die für die Einhaltung der Verpflichtungen aus der vorliegenden Richtlinie zur Verfügung stehen, sowie auf digitale Instrumente und Technologien, die die Einhaltung erleichtern und unterstützen könnten;
- 13f)
- 14Informationen darüber, wie im Einklang mit dem Schutz von Geschäftsgeheimnissen gemäß Artikel 5 Absatz 3 und dem Schutz vor möglichen Repressalien und Revanche gemäß Artikel 13 Absatz 5 Ressourcen und Informationen zwischen Unternehmen und anderen juristischen Personen zum Zwecke der Einhaltung der gemäß der vorliegenden Richtlinie erlassenen nationalen Rechtsvorschriften ausgetauscht werden können;
Herkunft
Schnittstelle
Hashes
Artefakte
Keine Rechtsberatung. Deterministisk regeluppslagning. Ingen juridisk rådgivning, inget efterlevnadsbeslut, ingen bedömning av ett enskilt ärende.
Zitierung: 32024L1760 art. 19, Leitlinien. ExploreWorld Legal, https://legal.exploreworldai.com/agent/csddd-2024-1760/artikel-19 (hämtad 2026-08-18, bevis sha256:228f1dbf93e472ae, bygge legal-2026-08-25).