MiCA
MiCA: Verordnung (EU) 2023/1114 · CELEX 32023R1114 · Anwendbar ab 2024-12-30
Zusammenfassung
- Was ist MiCA?
- Die EU-Verordnung über Märkte für Kryptowerte.
- Wer ist betroffen?
- Emittenten von Kryptowerten und Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen in der EU.
- Ab wann ist das Regelwerk anwendbar?
- Sie gilt schrittweise: Regeln für vermögenswertreferenzierte Token und E-Geld-Token seit Juni 2024, übrige Anforderungen seit Dezember 2024.
- Was sind die wichtigsten Pflichten?
- Zulassung und Whitepaper für Emittenten (Art. 16), Reserveanforderungen (Art. 48), Zulassung für Dienstleister (Art. 59 und 66) und Verbraucherschutz.
- Was sind die häufigsten Risiken?
- Tätigkeit ohne Zulassung, unzureichende Reserven und mangelhafte Informationen. Sanktionen und Zulassungsentzug nach Art. 111.
- Welche Urteile beeinflussen die Auslegung?
- Noch keine Rechtsprechung im Register; ESMA und nationale Aufsichtsbehörden veröffentlichen laufend Auslegungshinweise.
Was hat sich heute geändert?
Keine tatsächlichen Änderungen im letzten Tag. Zuletzt geprüft 2026-10-16.
Maschinenlesbarer ÄnderungsstromWer ist betroffen?
Rollen mit geprüften Pflichten
Wichtige Artikel
Artikel-Agenten
Jeder Artikel als eigener Knoten mit Rechtstext, Pflichten, betroffenen Rollen und dem Umsatzrahmen des Rechtsakts.
Agenten
Rechtsprechung und Urteilsketten
Derzeit keine Einträge im Register vorhanden. not_in_register
Source: NovaCopilot