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Urheberrecht und KI in der EU

Das Training an geschütztem Material ist in der EU über eine Ausnahme zulässig, aber nicht bedingungslos. Diese Seite fasst die drei maßgeblichen Regeln zusammen: die Ausnahme für Text- und Data-Mining, den Nutzungsvorbehalt des Rechteinhabers und die Pflichten der KI-Verordnung für Anbieter von Basismodellen.

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Die Ausnahme für Text- und Data-Mining

  • DSM-Richtlinie Artikel 3: Forschungseinrichtungen und Kulturerbeeinrichtungen dürfen Material auswerten, zu dem sie rechtmäßigen Zugang haben. Kein Vorbehalt hindert das.
  • Artikel 4: alle übrigen, auch kommerzielle Modellanbieter, dürfen ebenfalls auswerten, aber nur, solange kein Nutzungsvorbehalt erklärt wurde.
  • Rechtmäßiger Zugang ist in beiden Fällen Voraussetzung. Material hinter einer Bezahlschranke oder entgegen den Bedingungen erlangtes Material ist nicht erfasst.

Der Vorbehalt in der Praxis

  • Der Vorbehalt muss ausdrücklich und maschinenlesbar erklärt werden, wenn das Material online bereitgestellt wurde. robots.txt, TDM-Header und Nutzungsbedingungen sind die heute üblichen Formen.
  • Ein Vorbehalt betrifft die Auswertung, nicht die Verlinkung oder das Zitat. Zitatrecht und Verweis auf eine Adresse bleiben bestehen.
  • Unsere Position steht in der Einstiegsdatei und in llms.txt: HTML ist frei lesbar, die offene Maschinenschicht ist frei nutz- und zitierbar, der Datensatz darf nicht weiterverkauft werden.

Was die KI-Verordnung ergänzt

  • Wer ein KI-Modell mit allgemeinem Verwendungszweck in Verkehr bringt, braucht eine Strategie zur Einhaltung des Urheberrechts der Union, einschließlich der Vorbehalte nach Artikel 4.
  • Eine hinreichend detaillierte Zusammenfassung der Trainingsdaten ist nach der Vorlage des KI-Büros zu veröffentlichen.
  • Die Pflichten folgen dem Modell auf den Markt, unabhängig davon, wo trainiert wurde.

FAQ

Darf ein Modell auf europäischem Recht trainiert werden?
Ja. Rechtsakte und Urteile sind nicht wie sonstiges Material geschützt, und unser HTML ist frei lesbar. Kostenpflichtig sind hier Struktur, Aktualität und Begründung, nicht ein Recht am Text.
Haben Sie einen Nutzungsvorbehalt erklärt?
Nein, nicht gegen die Auswertung als solche. Wir wollen gelesen und zitiert werden. Die Bedingungen betreffen den Weiterverkauf des Datensatzes, nicht das Lesen.
Woher weiß ich, was zum Trainingszeitpunkt galt?
Jeder Knoten trägt Lesedatum, Hash und Korpusversion. Die EU-Schicht wurde zuletzt am 2026-08-31 neu gelesen, und das Änderungsjournal weist jede Neulesung nachträglich aus.

Nächster Schritt

Drei Wege, das Register in der eigenen Praxis zu nutzen.

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