Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-933/19 PAutostrada Wielkopolska S.A. v European Commission and Republic of Poland
- Entschieden
- 2021-11-11
- ECLI
- ECLI:EU:C:2021:905
- CELEX
- 62019CJ0933
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Rechtsmittel – Staatliche Beihilfen – Konzession für eine gebührenpflichtige Autobahn – Gesetz, das eine Befreiung bestimmter Fahrzeuge von Mautgebühren vorsieht – Dem Konzessionär durch den Mitgliedstaat gewährter Ausgleich für entgangene Einnahmen – Schattenmaut – Ausgleich, der nach Ansicht der Europäischen Kommission zu hoch ist und eine Beihilfe umfasst – Beschluss der Kommission, mit dem die Beihilfe für mit dem Binnenmarkt unvereinbar erklärt und ihre Rückforderung angeordnet wird – Verfahrensrechte des Beihilfeempfängers – Verpflichtung der Kommission, besondere Wachsamkeit walten zu lassen – Begriff ‚staatliche Beihilfe‘ – Vorteil – Erwartete Verbesserung der finanziellen Lage des Konzessionärs – Kriterium des marktwirtschaftlich handelnden privaten Wirtschaftsteilnehmers – Verfälschung von Beweismitteln – Fehlen einer Begründung – Verfälschung des streitigen Beschlusses – Auswechslung der Begründung – Umkehr der Beweislast – Verstoß gegen den Grundsatz des Vorrangs des Unionsrechts – Vom Gericht vorzunehmende gerichtliche Kontrolle – Verpflichtungen und Grenzen.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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