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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-909/19BX v Unitatea Administrativ Teritorială D

Entschieden
2021-10-28
ECLI
ECLI:EU:C:2021:893
CELEX
62019CJ0909
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Schutz der Sicherheit und der Gesundheit der Arbeitnehmer – Richtlinie 2003/88/EG – Arbeitszeitgestaltung – Art. 2 Nrn. 1 und 2 – Begriffe ‚Arbeitszeit‘ und ‚Ruhezeit‘ – Verpflichtende berufliche Fortbildung, die auf Veranlassung des Arbeitgebers absolviert wird.

Legt aus

Artikel in der Entscheidung

Die Vorschriften nennt das Gericht in seiner eigenen Schlagwortzeile. Der Artikeltext hier, die Entscheidung an der Quelle.

Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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