Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-909/19BX v Unitatea Administrativ Teritorială D
- Entschieden
- 2021-10-28
- ECLI
- ECLI:EU:C:2021:893
- CELEX
- 62019CJ0909
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Schutz der Sicherheit und der Gesundheit der Arbeitnehmer – Richtlinie 2003/88/EG – Arbeitszeitgestaltung – Art. 2 Nrn. 1 und 2 – Begriffe ‚Arbeitszeit‘ und ‚Ruhezeit‘ – Verpflichtende berufliche Fortbildung, die auf Veranlassung des Arbeitgebers absolviert wird.
Legt aus
Artikel in der Entscheidung
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