Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss
C-841/19JL v Fondo de Garantía Salarial (Fogasa)
- Entschieden
- 2021-03-03
- ECLI
- ECLI:EU:C:2021:159
- CELEX
- 62019CO0841
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 99 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Richtlinie 2006/54/EG – Art. 2 Abs. 1 und Art. 4 – Gleiches Entgelt für männliche und weibliche Arbeitnehmer – Rahmenvereinbarung über Teilzeitarbeit – Paragraf 4 – Überwiegend weibliche Teilzeitbeschäftigte – Nationale Einrichtung, die betroffenen Arbeitnehmern die Zahlung ihrer ausstehenden Forderungen bei Zahlungsunfähigkeit ihrer Arbeitgeber garantiert – Höchstgrenze für die Befriedigung dieser Forderungen – Höchstgrenze für Teilzeitbeschäftigte, die im Verhältnis ihrer Arbeitszeit zu der Arbeitszeit der Vollzeitbeschäftigten herabgesetzt ist – Pro-rata-temporis-Grundsatz.
Legt aus
Artikel in der Entscheidung
Die Vorschriften nennt das Gericht in seiner eigenen Schlagwortzeile. Der Artikeltext hier, die Entscheidung an der Quelle.
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.
Überprüfbare Vertrauenssignale
- Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
- Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
- Version und Lesedatum an jeder Antwort
- Keine Kundendaten, keine Dokumente, keine Beratung
- Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht