Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-84/24UAB „EM SYSTEM“ v AB SEB bankas and AS „Citadele banka“ Lietuvos filialas
- Entschieden
- 2026-03-12
- ECLI
- ECLI:EU:C:2026:181
- CELEX
- 62024CJ0084
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik – Verordnung (EG) Nr. 765/2006 – Restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Belarus – Art. 2 Abs. 1 – Anhang I – Liste der Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen – Aufnahme des Namens eines Anteilseigners einer Gesellschaft in diese Liste – Beteiligung dieses Anteilseigners in Höhe von 50 % am Kapital dieser Gesellschaft – Einfrieren der Gelder der Gesellschaft, die nicht in der Liste aufgeführt ist – Kontrolle über eine juristische Person, die nicht in der Liste aufgeführt ist, durch eine Person oder Organisation, die in der Liste aufgeführt ist – Beurteilungskriterien – Recht auf wirksamen gerichtlichen Rechtsschutz – Verteidigungsrechte.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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