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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-84/24UAB „EM SYSTEM“ v AB SEB bankas and AS „Citadele banka“ Lietuvos filialas

Entschieden
2026-03-12
ECLI
ECLI:EU:C:2026:181
CELEX
62024CJ0084
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik – Verordnung (EG) Nr. 765/2006 – Restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Belarus – Art. 2 Abs. 1 – Anhang I – Liste der Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen – Aufnahme des Namens eines Anteilseigners einer Gesellschaft in diese Liste – Beteiligung dieses Anteilseigners in Höhe von 50 % am Kapital dieser Gesellschaft – Einfrieren der Gelder der Gesellschaft, die nicht in der Liste aufgeführt ist – Kontrolle über eine juristische Person, die nicht in der Liste aufgeführt ist, durch eine Person oder Organisation, die in der Liste aufgeführt ist – Beurteilungskriterien – Recht auf wirksamen gerichtlichen Rechtsschutz – Verteidigungsrechte.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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