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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-790/23X v Maahanmuuttovirasto

Entschieden
2025-10-30
ECLI
ECLI:EU:C:2025:838
CELEX
62023CJ0790
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Asylpolitik – Protokoll (Nr. 22) über die Position Dänemarks, das dem EU-Vertrag und dem AEU-Vertrag beigefügt ist – Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Dänemark über die Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist – Verordnung (EU) Nr. 604/2013 – Art. 18 Abs. 1 Buchst. d – Pflichten des zuständigen Mitgliedstaats – Pflicht zur Wiederaufnahme eines Drittstaatsangehörigen, dessen Antrag abgelehnt wurde und der in einem anderen Mitgliedstaat einen Antrag gestellt hat – Begriff ,Antrag auf [internationalen Schutz]‘ – Besondere Stellung des Königreichs Dänemark – Begriff ‚Ablehnung‘ – Entscheidung über die Nichtverlängerung oder Nichterneuerung eines befristeten Aufenthaltstitels – Nichteinbeziehung.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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