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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-746/18Criminal proceedings against H. K

Entschieden
2021-03-02
ECLI
ECLI:EU:C:2021:152
CELEX
62018CJ0746
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Verarbeitung personenbezogener Daten in der elektronischen Kommunikation – Richtlinie 2002/58/EG – Betreiber elektronischer Kommunikationsdienste – Vertraulichkeit der Kommunikation – Beschränkungen – Art. 15 Abs. 1 – Art. 7, 8 und 11 sowie Art. 52 Abs. 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union – Rechtsvorschriften, die eine allgemeine und unterschiedslose Vorratsspeicherung von Verkehrs- und Standortdaten durch die Betreiber elektronischer Kommunikationsdienste vorsehen – Zugang der nationalen Behörden zu den zu Ermittlungszwecken gespeicherten Daten – Bekämpfung der Kriminalität im Allgemeinen – Genehmigung der Staatsanwaltschaft – Nutzung der Daten als Beweise im Rahmen des Strafprozesses – Zulässigkeit.

Legt aus

Artikel in der Entscheidung

Die Vorschriften nennt das Gericht in seiner eigenen Schlagwortzeile. Der Artikeltext hier, die Entscheidung an der Quelle.

Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

Überprüfbare Vertrauenssignale

  • Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
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