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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-710/23L. H. v Ministerstvo zdravotnictví

Entschieden
2025-04-03
ECLI
ECLI:EU:C:2025:231
CELEX
62023CJ0710
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten – Verordnung (EU) 2016/679 – Art. 4 – Begriffsbestimmungen – Art. 6 – Rechtmäßigkeit der Verarbeitung – Art. 86 – Zugang der Öffentlichkeit zu amtlichen Dokumenten – Daten über den Vertreter einer juristischen Person – Rechtsprechung eines nationalen Gerichts, wonach die Verpflichtung besteht, vor der Offenlegung amtlicher Dokumente, die solche Daten enthalten, die betroffene Person zu unterrichten und zu konsultieren.

Legt aus

Artikel in der Entscheidung

Die Vorschriften nennt das Gericht in seiner eigenen Schlagwortzeile. Der Artikeltext hier, die Entscheidung an der Quelle.

Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

Überprüfbare Vertrauenssignale

  • Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
  • Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
  • Version und Lesedatum an jeder Antwort
  • Keine Kundendaten, keine Dokumente, keine Beratung
  • Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht

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