Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-666/23CM and DS v Volkswagen AG
- Entschieden
- 2025-08-01
- ECLI
- ECLI:EU:C:2025:604
- CELEX
- 62023CJ0666
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Zur Vorabentscheidung vorgelegte Fragen – Rechtsangleichung – Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen – Richtlinie 2007/46/EG – Art. 18 Abs. 1 – Art. 26 Abs. 1 – Art. 46 – Verordnung (EG) Nr. 715/2007 – Art. 5 Abs. 2 – Kraftfahrzeuge – Dieselmotor – Schadstoffemissionen – Durch ein ‚Thermofenster‘ begrenzte Reduzierung der Stickstoffoxid (NOx)-Emissionen – Abschalteinrichtung – Schutz der Interessen eines individuellen Käufers eines Fahrzeugs mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung – Einbau dieser Abschalteinrichtung nach Inbetriebnahme des Fahrzeugs – Anspruch auf Entschädigung gemäß der deliktischen Haftung des Herstellers dieses Fahrzeugs – Entlastungsgrund – Unvermeidbarer Verbotsirrtum des Herstellers hinsichtlich der Unzulässigkeit der Abschalteinrichtung – Effektivitätsgrundsatz – Angemessener Ersatz des Schadens – Art und Weise der Berechnung des Schadensersatzes – Ober- und Untergrenze des Schadensersatzes.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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