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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-650/22Fédération internationale de football association (FIFA) v BZ

Entschieden
2024-10-04
ECLI
ECLI:EU:C:2024:824
CELEX
62022CJ0650
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Binnenmarkt – Wettbewerb – Von einem internationalen Sportverband eingeführte und unter Mitwirkung seiner Mitglieder durchgeführte Regelung – Profifußball – Privatrechtliche Einrichtungen, die mit Regelungs‑, Überwachungs- und Sanktionsbefugnissen ausgestattet sind – Reglement bezüglich Status und Transfers von Fußballspielern – Regeln über zwischen Vereinen und Spielern abgeschlossene Arbeitsverträge – Vorzeitige Auflösung eines Arbeitsvertrags durch den Spieler – Dem Spieler auferlegte Entschädigung – Gesamtschuldnerische Haftung des neuen Vereins – Sanktionen – Verbot, den internationalen Freigabeschein des Spielers auszustellen und ihn zu registrieren, solange ein Rechtsstreit wegen vorzeitiger Auflösung des Arbeitsvertrags anhängig ist – Verbot, andere Spieler zu registrieren – Art. 45 AEUV – Behinderung der Freizügigkeit der Arbeitnehmer – Rechtfertigung – Art. 101 AEUV – Beschluss einer Unternehmensvereinigung, der die Verhinderung oder Einschränkung des Wettbewerbs bezweckt – Arbeitsmarkt – Anwerbung von Spielern durch die Vereine – Markt für Klubwettbewerbe – Teilnahme von Vereinen und Spielern an Sportwettbewerben – Bezweckte Wettbewerbsbeschränkung – Freistellung.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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