Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-60/22UZ v Bundesrepublik Deutschland
- Entschieden
- 2023-05-04
- ECLI
- ECLI:EU:C:2023:373
- CELEX
- 62022CJ0060
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten – Verordnung (EU) 2016/679 – Art. 5 – Grundsätze für die Verarbeitung – Rechenschaftspflicht im Hinblick auf die Verarbeitung – Art. 6 – Rechtmäßigkeit der Verarbeitung – Von einer Verwaltungsbehörde erstellte elektronische Akte über einen Asylantrag – Übermittlung an das zuständige nationale Gericht über ein elektronisches Postfach – Verstoß gegen Art. 26 und 30 – Keine Vereinbarung zur Festlegung der gemeinsamen Verantwortlichkeit und kein Führen eines Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten – Folgen – Art. 17 Abs. 1 – Recht auf Löschung (Recht auf ‚Vergessenwerden‘) – Art. 18 Abs. 1 – Recht auf Einschränkung der Verarbeitung – Begriff ‚unrechtmäßige Verarbeitung‘ – Berücksichtigung der elektronischen Akte durch ein nationales Gericht – Keine Einwilligung der betroffenen Person.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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