Rättskällor med officiella primärkällor

Utskrivet ·

Zum Inhalt springen
Zur Antwort springen

Zurück zu den Entscheidungen

Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-60/22UZ v Bundesrepublik Deutschland

Entschieden
2023-05-04
ECLI
ECLI:EU:C:2023:373
CELEX
62022CJ0060
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten – Verordnung (EU) 2016/679 – Art. 5 – Grundsätze für die Verarbeitung – Rechenschaftspflicht im Hinblick auf die Verarbeitung – Art. 6 – Rechtmäßigkeit der Verarbeitung – Von einer Verwaltungsbehörde erstellte elektronische Akte über einen Asylantrag – Übermittlung an das zuständige nationale Gericht über ein elektronisches Postfach – Verstoß gegen Art. 26 und 30 – Keine Vereinbarung zur Festlegung der gemeinsamen Verantwortlichkeit und kein Führen eines Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten – Folgen – Art. 17 Abs. 1 – Recht auf Löschung (Recht auf ‚Vergessenwerden‘) – Art. 18 Abs. 1 – Recht auf Einschränkung der Verarbeitung – Begriff ‚unrechtmäßige Verarbeitung‘ – Berücksichtigung der elektronischen Akte durch ein nationales Gericht – Keine Einwilligung der betroffenen Person.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

    Überprüfbare Vertrauenssignale

    • Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
    • Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
    • Version und Lesedatum an jeder Antwort
    • Keine Kundendaten, keine Dokumente, keine Beratung
    • Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht

    ModellkartePrüfung