Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss
C-594/20Kuluttaja-asiamies v MiGame Oy
- Entschieden
- 2021-04-15
- ECLI
- ECLI:EU:C:2021:309
- CELEX
- 62020CO0594
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 99 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Richtlinie 2011/83/EU – Verbraucherverträge – Art. 21 – ,Telefonische Kommunikation‘ – Von einem Unternehmer zu dem Zweck eingerichtete Telefonleitung, Verbrauchern im Zusammenhang mit einem geschlossenen Vertrag die Kontaktaufnahme mit ihm zu ermöglichen – Einrichtung von zwei Telefonleitungen, einer kostenpflichtigen Festnetzleitung und einer kostenlosen Mobilfunkleitung, durch ein Unternehmen im Rahmen seines Kundendiensts bezüglich geschlossener Verträge – Inhalt von Kommunikationsmaterialien für Kunden – Zulässigkeit einer Service-Rufnummer, für die Kunden ein höherer Tarif berechnet wird als der Grundtarif – Begriff ,Grundtarif‘.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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