Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss
C-592/13Ministero dell'Ambiente e della Tutela del Territorio e del Mare and Others v Ediltecnica SpA
- Entschieden
- 2015-10-06
- ECLI
- ECLI:EU:C:2015:679
- CELEX
- 62013CO0592
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 99 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Art. 191 Abs. 2 AEUV – Richtlinie 2004/35/EG – Umwelthaftung – Nationale Regelung, die für die Verwaltung nicht die Möglichkeit vorsieht, den Eigentümern von verschmutzten Grundstücken, die nicht zu der Verschmutzung beigetragen haben, die Vornahme von Vermeidungs‑ und Sanierungsmaßnahmen aufzuerlegen, und nur die Pflicht zur Kostenerstattung der von der Verwaltung durchgeführten Maßnahmen vorsieht – Vereinbarkeit mit dem Verursacherprinzip, den Grundsätzen der Vorsorge und Vorbeugung und dem Grundsatz, Umweltbeeinträchtigungen mit Vorrang an ihrem Ursprung zu bekämpfen.
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