Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C‑571/10Servet Kamberaj v Istituto per l’Edilizia Sociale della Provincia autonoma di Bolzano (IPES) and Others
- Entschieden
- 2012-04-24
- ECLI
- ECLI:EU:C:2012:233
- CELEX
- 62010CJ0571
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts – Art. 34 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union – Richtlinie 2003/109/EG – Rechtsstellung langfristig aufenthaltsberechtigter Drittstaatsangehöriger – Recht auf Gleichbehandlung in Bezug auf soziale Sicherheit, Sozialhilfe und Sozialschutz – Ausnahme vom Grundsatz der Gleichbehandlung bei Maßnahmen der Sozialhilfe und des Sozialschutzes – Ausschluss der ‚Kernleistungen‘ vom Anwendungsbereich dieser Ausnahme – Nationale Regelung, die ein Wohngeld für die einkommensschwächsten Mieter vorsieht – Betrag der für Drittstaatsangehörige vorgesehenen Mittel, der nach Maßgabe eines unterschiedlichen gewichteten Durchschnitts bestimmt wird – Ablehnung eines Wohngeldantrags wegen Erschöpfung des für Drittstaatsangehörige vorgesehenen Budgets.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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