Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss
C-557/07LSG-Gesellschaft zur Wahrnehmung von Leistungsschutzrechten GmbH v Tele2 Telecommunication GmbH
- Entschieden
- 2009-02-19
- ECLI
- ECLI:EU:C:2009:107
- CELEX
- 62007CO0557
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Art. 104 § 3 der Verfahrensordnung - Informationsgesellschaft - Urheberrecht und verwandte Schutzrechte - Speicherung und Weitergabe bestimmter Verkehrsdaten - Schutz der Vertraulichkeit in der elektronischen Kommunikation - Begriff ‚Vermittler‘ im Sinne von Art. 8 Abs. 3 der Richtlinie 2001/29/EG.
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