Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-543/09Deutsche Telekom AG v Bundesrepublik Deutschland
- Entschieden
- 2011-05-05
- ECLI
- ECLI:EU:C:2011:279
- CELEX
- 62009CJ0543
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Elektronische Kommunikationsdienste - Richtlinie 2002/22/EG - Art. 25 Abs. 2 - Richtlinie 2002/58/EG - Art. 12 - Bereitstellung von Auskunftsdiensten und Teilnehmerverzeichnissen - Verpflichtung eines Unternehmens, das Telefonnummern zuweist, ihm vorliegende Daten von Teilnehmern dritter Unternehmen anderen Unternehmen zur Verfügung zu stellen.
Legt aus
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