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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C‑526/11IVD GmbH & Co. KG v Ärztekammer Westfalen-Lippe

Entschieden
2013-09-12
ECLI
ECLI:EU:C:2013:543
CELEX
62011CJ0526
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Öffentliche Aufträge – Richtlinie 2004/18/EG – Art. 1 Abs. 9 Unterabs. 2 Buchst. c – Begriff ,Einrichtung des öffentlichen Rechts‘ – Voraussetzung betreffend die Finanzierung der Tätigkeit, die Aufsicht über die Leitung oder die Aufsicht über die Tätigkeit durch den Staat, durch Gebietskörperschaften oder durch andere Einrichtungen des öffentlichen Rechts – Ärztekammer – Gesetzlich vorgesehene Finanzierung durch Beiträge der Kammerangehörigen – Festlegung der Beitragshöhe durch die Kammerversammlung – Autonomie der Kammer bei der Festlegung von Umfang und Art der Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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