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Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss

C-49/20SF v Teritorialna direktsia na NAP - Plovdiv

Entschieden
2022-10-04
ECLI
ECLI:EU:C:2022:770
CELEX
62020CO0049
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 53 und 99 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Richtlinie (EU) 2015/849 – Geltungsbereich – Nationale Regelung, nach der Zahlungen, die eine bestimmte Grenze überschreiten, ausschließlich durch Überweisung oder durch Einlage auf einem Zahlungskonto getätigt werden müssen.

Legt aus

Artikel in der Entscheidung

Die Vorschriften nennt das Gericht in seiner eigenen Schlagwortzeile. Der Artikeltext hier, die Entscheidung an der Quelle.

Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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  • Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
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  • Version und Lesedatum an jeder Antwort
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