Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-489/15CTL Logistics GmbH v DB Netz AG
- Entschieden
- 2017-11-09
- ECLI
- ECLI:EU:C:2017:834
- CELEX
- 62015CJ0489
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Eisenbahnverkehr – Richtlinie 2001/14/EG – Wegeentgelt – Entgeltregelung – Nationale Regulierungsstelle, die gewährleistet, dass die Wegeentgelte der Richtlinie entsprechen – Infrastrukturnutzungsvertrag zwischen dem Betreiber der Eisenbahninfrastruktur und einem Eisenbahnunternehmen – Diskriminierungsverbot – Erstattung von Entgelten ohne Beteiligung der Regulierungsstelle und außerhalb der Rechtsbehelfsverfahren, an denen sie beteiligt ist – Nationale Regelung, wonach der Zivilrichter bei einem Entgelt, das nicht der Billigkeit entspricht, einen angemessenen Betrag festsetzen darf.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.
Überprüfbare Vertrauenssignale
- Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
- Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
- Version und Lesedatum an jeder Antwort
- Keine Kundendaten, keine Dokumente, keine Beratung
- Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht