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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-477/21IH v MÁV-START Vasúti Személyszállító Zrt

Entschieden
2023-03-02
ECLI
ECLI:EU:C:2023:140
CELEX
62021CJ0477
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Sozialpolitik – Schutz der Sicherheit und der Gesundheit der Arbeitnehmer – Arbeitszeitgestaltung – Art. 31 Abs. 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union – Richtlinie 2003/88/EG – Art. 3 und 5 – Tägliche und wöchentliche Ruhezeit – Nationale Regelung, die eine wöchentliche Mindestruhezeit von 42 Stunden vorsieht – Verpflichtung zur Gewährung der täglichen Ruhezeit – Modalitäten für die Gewährung.

Legt aus

Artikel in der Entscheidung

Die Vorschriften nennt das Gericht in seiner eigenen Schlagwortzeile. Der Artikeltext hier, die Entscheidung an der Quelle.

Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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