Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-474/24AR and Others v Österreichische Datenschutzbehörde and Others
- Entschieden
- 2026-07-14
- ECLI
- ECLI:EU:C:2026:579
- CELEX
- 62024CJ0474
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten – Verordnung (EU) 2016/679 – Art. 2 – Sachlicher Anwendungsbereich – Art. 5 und 6 – Grundsätze für die Verarbeitung und Rechtmäßigkeit der Verarbeitung – Art. 9 – Begriff ,Gesundheitsdaten‘ – Art. 10 – Begriff ‚personenbezogene Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten‘ – Bekämpfung von Doping im Sport – Veröffentlichung des Namens einer Person, die gegen Anti-Doping-Vorschriften verstoßen hat, der Dauer ihrer Sperre für Sportveranstaltungen und der Gründe für diese Sperre im Internet – Interessenabwägung – Verhältnismäßigkeit – Art. 77 – Recht, eine Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde einzureichen, wenn eine solche Veröffentlichung unmittelbar bevorsteht.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.
Überprüfbare Vertrauenssignale
- Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
- Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
- Version und Lesedatum an jeder Antwort
- Keine Kundendaten, keine Dokumente, keine Beratung
- Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht