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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-474/24AR and Others v Österreichische Datenschutzbehörde and Others

Entschieden
2026-07-14
ECLI
ECLI:EU:C:2026:579
CELEX
62024CJ0474
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten – Verordnung (EU) 2016/679 – Art. 2 – Sachlicher Anwendungsbereich – Art. 5 und 6 – Grundsätze für die Verarbeitung und Rechtmäßigkeit der Verarbeitung – Art. 9 – Begriff ,Gesundheitsdaten‘ – Art. 10 – Begriff ‚personenbezogene Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten‘ – Bekämpfung von Doping im Sport – Veröffentlichung des Namens einer Person, die gegen Anti-Doping-Vorschriften verstoßen hat, der Dauer ihrer Sperre für Sportveranstaltungen und der Gründe für diese Sperre im Internet – Interessenabwägung – Verhältnismäßigkeit – Art. 77 – Recht, eine Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde einzureichen, wenn eine solche Veröffentlichung unmittelbar bevorsteht.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

    Überprüfbare Vertrauenssignale

    • Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
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    • Version und Lesedatum an jeder Antwort
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    • Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht

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