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Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss

C-471/20Centre d’Enseignement Secondaire Saint-Vincent de Soignies ASBL v FS

Entschieden
2021-04-23
ECLI
ECLI:EU:C:2021:331
CELEX
62020CO0471(03)
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 53 Abs. 2 und Art. 99 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Sozialpolitik – Sicherheit und Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer – Arbeitszeitgestaltung – Richtlinie 2003/88/EG – Wöchentliche Höchstarbeitszeit – Bezugszeitraum – Art. 16 – Abweichungen – Art. 17 und 18 – Erzieher in einem Internat, der nächtliche Wachdienste versieht – Ausgestaltung der Ausgleichsruhezeiten.

Legt aus

Artikel in der Entscheidung

Die Vorschriften nennt das Gericht in seiner eigenen Schlagwortzeile. Der Artikeltext hier, die Entscheidung an der Quelle.

Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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