Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C‑463/11L v M
- Entschieden
- 2013-04-18
- ECLI
- ECLI:EU:C:2013:247
- CELEX
- 62011CJ0463
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Richtlinie 2001/42/EG – Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme – Art. 3 Abs. 4 und 5 – Bestimmung der Art von Plänen, die voraussichtlich erhebliche Umweltauswirkungen haben – Bebauungspläne ‚der Innenentwicklung‘, die nach den nationalen Rechtsvorschriften von einer Umweltprüfung ausgenommen sind – Falsche Beurteilung der qualitativen Voraussetzung der ‚Innenentwicklung‘ – Keine Auswirkung auf die Rechtswirksamkeit des Bebauungsplans – Beeinträchtigung der praktischen Wirksamkeit der Richtlinie.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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