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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-46/08Carmen Media Group Ltd v Land Schleswig-Holstein and Innenminister des Landes Schleswig-Holstein

Entschieden
2010-09-08
ECLI
ECLI:EU:C:2010:505
CELEX
62008CJ0046
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Art. 49 EG - Freier Dienstleistungsverkehr - Inhaber einer in Gibraltar erteilten Lizenz, die die Annahme von Sportwetten ausschließlich im Ausland gestattet - Auf der Ebene eines Bundeslands bestehendes staatliches Monopol auf die Veranstaltung von Sportwetten - Ziel der Vermeidung von Anreizen zu übermäßigen Ausgaben für das Spielen und der Bekämpfung der Spielsucht - Verhältnismäßigkeit - Restriktive Maßnahme, die tatsächlich darauf abzielen muss, die Gelegenheiten zum Spiel zu verringern und die Glücksspieltätigkeiten in kohärenter und systematischer Weise zu begrenzen - Andere Glücksspiele, die von privaten Veranstaltern angeboten werden können - Erlaubnisverfahren - Ermessen der zuständigen Behörde - Verbot des Anbietens von Glücksspielen über das Internet - Übergangsmaßnahmen, die bestimmten Veranstaltern vorübergehend ein solches Angebot gestatten.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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