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Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss

C-439/25OMV Petrom Marketing v Compania Naţională de Administrare a Infrastructurii Rutiere SA and Others

Entschieden
2026-01-27
ECLI
ECLI:EU:C:2026:82
CELEX
62025CO0439
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 99 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Beantwortung, die keinen Raum für vernünftige Zweifel lässt – Antwort, die klar aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs abgeleitet werden kann – Transeuropäisches Verkehrsnetz – Verordnung (EU) Nr. 1315/2013 – Straßenverkehrsinfrastruktur – Art. 19 Buchst. d – Parkraum – Art. 39 Abs. 2 Buchst. c – Rastplätze – Verordnung (EG) Nr. 561/2006 – Art. 8a – Informationen über sichere und gesicherte Parkflächen – Nationale Regelung, die die Errichtung von Rastanlagen des Autobahnnetzes, einschließlich gesicherter Parkflächen auf Privatgrundstücken verbietet – Art. 56 AEUV – Unanwendbarkeit – Rein innerstaatlicher Sachverhalt.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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