Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C‑416/10Jozef Križan and Others v Slovenská inšpekcia životného prostredia
- Entschieden
- 2013-01-15
- ECLI
- ECLI:EU:C:2013:8
- CELEX
- 62010CJ0416
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Art. 267 AEUV – Aufhebung einer gerichtlichen Entscheidung – Zurückverweisung an das betreffende Gericht – Verpflichtung, der Aufhebungsentscheidung nachzukommen – Vorabentscheidungsersuchen – Möglichkeit – Umwelt – Übereinkommen von Aarhus – Richtlinie 85/337/EWG – Richtlinie 96/61/EG – Öffentlichkeitsbeteiligung am Entscheidungsverfahren – Errichtung einer Abfalldeponie – Antrag auf Genehmigung – Geschäftsgeheimnis – Nichtveröffentlichung eines Schriftstücks – Auswirkung auf die Gültigkeit der Entscheidung über die Genehmigung der Abfalldeponie – Heilung – Umweltverträglichkeitsprüfung – Endgültige Stellungnahme vor dem Beitritt des Mitgliedstaats zur Union – Zeitliche Geltung der Richtlinie 85/337 – Klage – Einstweilige Anordnungen – Aussetzung der Vollziehung – Aufhebung der angefochtenen Entscheidung – Eigentumsrecht – Eingriff.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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