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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C‑416/10Jozef Križan and Others v Slovenská inšpekcia životného prostredia

Entschieden
2013-01-15
ECLI
ECLI:EU:C:2013:8
CELEX
62010CJ0416
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Art. 267 AEUV – Aufhebung einer gerichtlichen Entscheidung – Zurückverweisung an das betreffende Gericht – Verpflichtung, der Aufhebungsentscheidung nachzukommen – Vorabentscheidungsersuchen – Möglichkeit – Umwelt – Übereinkommen von Aarhus – Richtlinie 85/337/EWG – Richtlinie 96/61/EG – Öffentlichkeitsbeteiligung am Entscheidungsverfahren – Errichtung einer Abfalldeponie – Antrag auf Genehmigung – Geschäftsgeheimnis – Nichtveröffentlichung eines Schriftstücks – Auswirkung auf die Gültigkeit der Entscheidung über die Genehmigung der Abfalldeponie – Heilung – Umweltverträglichkeitsprüfung – Endgültige Stellungnahme vor dem Beitritt des Mitgliedstaats zur Union – Zeitliche Geltung der Richtlinie 85/337 – Klage – Einstweilige Anordnungen – Aussetzung der Vollziehung – Aufhebung der angefochtenen Entscheidung – Eigentumsrecht – Eingriff.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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