Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-413/24Vlaams Gewest v P&O North Sea Ferries Limited and P&O Ferries Limited
- Entschieden
- 2026-01-22
- ECLI
- ECLI:EU:C:2026:30
- CELEX
- 62024CJ0413
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Verordnung (EWG) Nr. 4055/86 – Anwendung des Grundsatzes des freien Dienstleistungsverkehrs auf die Seeschifffahrt zwischen Mitgliedstaaten sowie zwischen Mitgliedstaaten und Drittländern – Art. 56 AEUV – Art. 191 des Abkommens über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits – Freier Dienstleistungsverkehr – Beschränkungen – Nationale Regelung, die die Zahlung einer Gebühr für die verpflichtende Inanspruchnahme der Dienste eines Unterstützungssystems für den Seeverkehr (‚Verkeersbegeleidingssysteem [VBS]‘) nach Maßgabe der Länge des betreffenden Schiffes vorsieht – Regelung, die für den Seeverkehr gilt, der die in dieses Unterstützungssystem einbezogenen Häfen des Vlaams Gewest (Flämische Region [Belgien]) von einem Hafen in einem anderen Mitgliedstaat als dem Königreich Belgien aus anläuft, nicht aber für den Verkehr zwischen diesen flämischen Häfen – Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft (Brexit).
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.
Überprüfbare Vertrauenssignale
- Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
- Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
- Version und Lesedatum an jeder Antwort
- Keine Kundendaten, keine Dokumente, keine Beratung
- Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht