Rättskällor med officiella primärkällor

Utskrivet ·

Zum Inhalt springen
Zur Antwort springen

Zurück zu den Entscheidungen

Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-409/22UA v 'Eurobank Bulgaria' AD

Entschieden
2024-07-11
ECLI
ECLI:EU:C:2024:600
CELEX
62022CJ0409
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Freier Kapitalverkehr – Zahlungsdienste im Binnenmarkt – Richtlinie 2007/64/EG – Begriff ‚Zahlungsinstrument‘ – Vollmacht eines Bevollmächtigten, der im Namen des Kontoinhabers handelt – Kopie der Vollmacht mit Apostille – Art. 54 und 59 – Zustimmung zur Ausführung eines Zahlungsvorgangs – Begriff ‚Authentifizierung‘ – Nicht autorisierte Zahlungsvorgänge – Haftung des Zahlungsdienstleisters für diese Vorgänge – Beweislast.

Legt aus

Artikel in der Entscheidung

Die Vorschriften nennt das Gericht in seiner eigenen Schlagwortzeile. Der Artikeltext hier, die Entscheidung an der Quelle.

Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

Überprüfbare Vertrauenssignale

  • Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
  • Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
  • Version und Lesedatum an jeder Antwort
  • Keine Kundendaten, keine Dokumente, keine Beratung
  • Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht

ModellkartePrüfung