Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-403/22 PSAS Cargo Group A/S and Others v European Commission
- Entschieden
- 2026-02-26
- ECLI
- ECLI:EU:C:2026:133
- CELEX
- 62022CJ0403
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Rechtsmittel – Wettbewerb – Kartelle – Luftfrachtmarkt – Beschluss der Europäischen Kommission, mit dem eine Zuwiderhandlung gegen Art. 101 AEUV, Art. 53 des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum und Art. 8 des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Luftverkehr festgestellt wird – Abstimmung von Elementen der Preise für Luftfrachtdienste (Treibstoffaufschlag, Sicherheitsaufschlag, Weigerung, auf die Aufschläge Provisionen zu zahlen) – Verteidigungsrechte – Recht auf Akteneinsicht – Be- und entlastende Beweise – Luftfrachtdienste für eingehende Sendungen – Räumliche Zuständigkeit der Kommission – Qualifizierte Auswirkungen – Mitteilung der Beschwerdepunkte – Anspruch auf rechtliches Gehör – Einheitliche und fortgesetzte Zuwiderhandlung – Umfang des von dem Kartell betroffenen räumlichen Markts – Rechtfertigungsgrund des staatlichen Zwangs – Voraussetzungen – Nachweis der Beteiligung an einer einheitlichen und fortgesetzten Zuwiderhandlung – Berechnung der Geldbuße – Befugnis des Gerichts der Europäischen Union zu unbeschränkter Nachprüfung – Verfälschung.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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