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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-401/22 PCargolux Airlines International SA v European Commission

Entschieden
2026-02-26
ECLI
ECLI:EU:C:2026:132
CELEX
62022CJ0401
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Rechtsmittel – Wettbewerb – Kartelle – Luftfrachtmarkt – Beschluss der Europäischen Kommission, mit dem eine Zuwiderhandlung gegen Art. 101 AEUV, Art. 53 des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum und Art. 8 des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Luftverkehr festgestellt wird – Abstimmung von Elementen der Preise für Luftfrachtdienste (Treibstoffaufschlag, Sicherheitsaufschlag, Weigerung, auf die Aufschläge Provisionen zu zahlen) – Luftfrachtdienste für eingehende Sendungen – Räumliche Zuständigkeit der Kommission – Qualifizierte Auswirkungen – Einheitliche und fortgesetzte Zuwiderhandlung als Ganzes betrachtet – Auswechslung der Begründung – Bezweckte Einschränkung des Wettbewerbs – Prüfung des wirtschaftlichen und rechtlichen Kontexts – Umfang – Kriterien für die Einstufung als einheitliche und fortgesetzte Zuwiderhandlung – Verantwortlichkeit für alle Tatkomplexe der einheitlichen und fortgesetzten Zuwiderhandlung – Voraussetzungen – Dauer der Beteiligung an einer einheitlichen und fortgesetzten Zuwiderhandlung – Beteiligung an einem Tatkomplex der Zuwiderhandlung während nicht unerheblicher Zeiträume nicht nachgewiesen – Gleichbehandlung.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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