Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-323/09Interflora Inc. and Interflora British Unit v Marks & Spencer plc and Flowers Direct Online Ltd
- Entschieden
- 2011-09-22
- ECLI
- ECLI:EU:C:2011:604
- CELEX
- 62009CJ0323
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Marken - Werbung im Internet anhand von Schlüsselwörtern (‚keyword advertising‘) - Auswahl eines Schlüsselworts durch den Werbenden, das der bekannten Marke eines Mitbewerbers entspricht - Richtlinie 89/104/EWG - Art. 5 Abs. 1 Buchst. a und Abs. 2 - Verordnung (EG) Nr. 40/94 - Art. 9 Abs. 1 Buchst. a und c - Voraussetzung der Beeinträchtigung einer der Funktionen der Marke - Beeinträchtigung der Unterscheidungskraft einer bekannten Marke (‚Verwässerung‘) - Unlauteres Ausnutzen der Unterscheidungskraft oder der Wertschätzung dieser Marke (‚Trittbrettfahren‘).
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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