Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-311/24Bundeswettbewerbsbehörde v M. GmbH
- Entschieden
- 2026-01-29
- ECLI
- ECLI:EU:C:2026:50
- CELEX
- 62024CJ0311
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Landwirtschaft – Unlauterer Wettbewerb – Unlautere Handelspraktiken – Richtlinie (EU) 2019/633 – Verbot – Art. 3 Abs. 1 Buchst. d – Zahlungsaufforderung, die nicht im Zusammenhang mit dem Verkauf von Agrar- und Lebensmittelerzeugnissen des Lieferanten steht – Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchst. e – Befugnis zur Verhängung von Geldbußen – Qualifizierung als ‚einheitliche Zuwiderhandlung‘ für mehrere verbotene unlautere Handelspraktiken, die zu einer einzigen Geldbuße führen – Grundsatz ne bis in idem – Nationale Rechtsvorschriften, die eine Obergrenze für die Geldbuße vorsehen.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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