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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-31/18„Elektrorazpredelenie Yug“ EAD v Komisia za energiyno i vodno regulirane (KEVR)

Entschieden
2019-10-17
ECLI
ECLI:EU:C:2019:868
CELEX
62018CJ0031
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Richtlinie 2009/72/EG – Elektrizitätsbinnenmarkt – Art. 2 Nrn. 3 bis 6 – Begriffe Elektrizitätsübertragungs- und Elektrizitätsverteilernetz – Unterscheidungskriterien – Spannungsebene – Eigentum an den Anlagen – Art. 17 Abs. 1 Buchst. a – Unabhängiger Übertragungsnetzbetreiber – Art. 24 und 26 – Verteilernetzbetreiber – Art. 32 Abs. 1 – Freier Zugang Dritter – Zugang zu Mittelspannungsstrom – Verbindungspunkte zwischen dem Übertragungs- und dem Verteilernetz – Spielraum der Mitgliedstaaten.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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