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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C‑262/11Kremikovtzi AD v Ministar na ikonomikata, energetikata i turizma i zamestnik-ministar na ikonomikata, energetikata i turizma

Entschieden
2012-11-29
ECLI
ECLI:EU:C:2012:760
CELEX
62011CJ0262
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Beitritt der Republik Bulgarien zur Europäischen Union – Assoziierungsabkommen EG–Bulgarien – Stahlsektor – Vor dem Beitritt gewährte staatliche Umstrukturierungsbeihilfen – Voraussetzungen – Lebensfähigkeit der Empfänger am Ende des Umstrukturierungszeitraums – Erklärung der Insolvenz eines Empfängers nach dem Beitritt – Jeweilige Befugnisse der nationalen Behörden und der Europäischen Kommission – Nationale Entscheidung, mit der das Bestehen einer öffentlich-rechtlichen Forderung festgestellt wird, die sich aus rechtswidrig gewordenen Beihilfen zusammensetzt – Beschluss EU – BG Nr. 3/2006 – Anhang V der Beitrittsakte – Nach dem Beitritt anwendbare Beihilfen – Verordnung (EG) Nr. 659/1999 – Bestehende Beihilfen.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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