Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss
C‑257/13Anouthani Mlamali, divorcée Ahamed pour sa nièce Anlia Mlamali v CAF des Bouches-du-Rhône
- Entschieden
- 2013-11-14
- ECLI
- ECLI:EU:C:2013:763
- CELEX
- 62013CO0257
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorabentscheidungsersuchen – Art. 94 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Keine hinreichenden Angaben zum tatsächlichen und rechtlichen Zusammenhang, in dem der Rechtsstreit des Ausgangsverfahrens steht, sowie zu den Gründen, aus denen sich die Notwendigkeit einer Antwort auf die Vorlagefrage ergibt – Offensichtliche Unzulässigkeit.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.
Überprüfbare Vertrauenssignale
- Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
- Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
- Version und Lesedatum an jeder Antwort
- Keine Kundendaten, keine Dokumente, keine Beratung
- Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht