Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-242/23Tecno*37 v Ministero dello Sviluppo Economico and Camera di Commercio Industria Artigianato e Agricoltura di Bologna
- Entschieden
- 2024-10-04
- ECLI
- ECLI:EU:C:2024:831
- CELEX
- 62023CJ0242
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Freier Dienstleistungsverkehr – Richtlinie 2006/123/EG – Art. 25 Abs. 1 – Beschränkungen multidisziplinärer Tätigkeiten – Reglementierter Beruf – Nationale Regelung, die allgemein die Unvereinbarkeit der gleichzeitigen Ausübung der Immobilienmaklertätigkeit und der Tätigkeit der Verwaltung von Immobilien von Eigentümergemeinschaften vorsieht – Erfordernisse der Unabhängigkeit und der Unparteilichkeit – Verhältnismäßigkeit der Beschränkung – Folgen der Einstellung eines Vertragsverletzungsverfahrens der Kommission gegen einen Mitgliedstaat.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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