Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C‑233/12Simone Gardella v Istituto nazionale della previdenza sociale (INPS)
- Entschieden
- 2013-07-04
- ECLI
- ECLI:EU:C:2013:449
- CELEX
- 62012CJ0233
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Übertragung der in einem Mitgliedstaat erworbenen Ruhegehaltsansprüche – Art. 45 AEUV und 48 AEUV – Nationale Regelung, die das Recht auf Übertragung des Kapitalwerts der bei einem nationalen Träger der sozialen Sicherheit erworbenen Ruhegehaltsansprüche auf eine internationale Organisation mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat nicht vorsieht – Zusammenrechnungsregel.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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