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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C‑233/12Simone Gardella v Istituto nazionale della previdenza sociale (INPS)

Entschieden
2013-07-04
ECLI
ECLI:EU:C:2013:449
CELEX
62012CJ0233
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Übertragung der in einem Mitgliedstaat erworbenen Ruhegehaltsansprüche – Art. 45 AEUV und 48 AEUV – Nationale Regelung, die das Recht auf Übertragung des Kapitalwerts der bei einem nationalen Träger der sozialen Sicherheit erworbenen Ruhegehaltsansprüche auf eine internationale Organisation mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat nicht vorsieht – Zusammenrechnungsregel.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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